Beginnt nach Ausbildung wieder Probezeit bei Festanstellung im gleichen Betrieb?

4 Antworten

beginnt dann wieder eine mehrmonatige Probezeit im Regelfall oder wie ist das?

Das kommt alleine darauf an, ob der Arbeitgeber eine neue Probezeit im Arbeitsvertrag vereinbart.

Denn anders als dann, wenn im Arbeitsverhältnis ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen wird, darf beim Schluss eines Arbeitsvertrages im Anschluss an ein Ausbildungsverhältnis eine neue Probezeit wirksam vereinbart werden - so ist es jedenfalls durchgängige Rechtsprechung.

Aber zugegeben: Logisch nachvollziehbar - nach dem "gesunden Menschenverstand" - ist das nicht!

Das hängt vom Betrieb bzw. dem Arbeitsvertrag ab. Möglich wäre es, da ein Ausbildungsvertrag rechtlich etwas anderes ist als ein normaler Arbeitsvertrag.

In der Regel sollte das nicht der Fall sein aber der Arbeitgeber sichert sich meist lieber nochmal ab

Aber es ist erlaubt - anders als bei zwei aufeinander folgenden Arbeitsverhältnissen beim selben Arbeitgeber.

Guten Abend Semi,

eigentlich ist das nicht zulässig - und Arbeitgeber das immer wohl wieder gerne versuchen...

Genauere Info's konnte ich diesbezüglich nicht finden, außer diesen Gesetz-text: 

Hat ein Arbeitnehmer bereits in einem Betrieb gearbeitet, hat der Arbeitgeber bei einem weiteren Arbeitsverhältnis mit dem selben Mitarbeiter nicht mehr das Recht, eine Probezeit vorzuschalten. Eine solche Vereinbarung ist nur "zu Beginn einer Vertragsbeziehung möglich". (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 4 Sa 68/01)

eigentlich ist das nicht zulässig

Doch, leider, ...

..., jedenfalls dann, wenn das Arbeitsverhältnis im Anschluss an ein Ausbildungsverhältnis geschlossen wird.

Das von Dir gepostete Zitat aus dem urteil bezieht sich aber auf aufeinander folgende Arbeitsverhältnisse beim selben Arbeitgeber - und das ist etwas Anderes, als ein Arbeitsverhältnis, das auf ein Ausbildungsverhältnis folgt.