Wie lange gilt die Probezeit bei Beginn Mitte des Monats?
Hallo,
wenn man lt. Arbeitsvertrag eine 6-monatige Probezeit hat und, mal angenommen, am 10. eines Monats begonnen hat, gilt dann die Probezeit auch bis zum 10. des sechsten Monats oder muss dieser sechste Monat noch beendet werden?
Danke
knusperstreusel
3 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Solange bei der Probezeit keine rede von Kalendermonaten war, dann beginnt die Frist mit Vertragsbeginn und endet dann genau 6 Monate später.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Arbeitsrecht
Vom Beginn der Probezeit an volle sechs Monate,in deinem Beispiel also bis zum 10. des sechsten Monats.
Wird dann zum 10. enden.
Die Probezeit darf 6 Monate nicht überschreiten §622 Abs.3 BGB. Würde bis zum Ende des 6. Monats gerechnet, hättest du dann ja 6 Monate und soundsoviele Tage.