Wird eine Erbpacht mit übertragen und läuft diese weiter?
Hallo,
aus der Familie haben welche ein Haus, das Haus gehört ihnen aber nicht das Grundstück. Sie haben dort eine Erbpacht für 99 Jahre (wo schon gut 55+ weg sind).
Das Grundstück gehört also der Gemeinde.
Wird diese Pacht mit vererbt? Fängt sie dann neu an? Ist das Haus praktisch wertlos für den Erben oder Käufer?
Hat jemand Erfahrung damit? Sollten sich die zwei mal an einen Anwalt oder Notar wenden?
9 Antworten
Genaues steht im Pachtvetrag. IN der Regel gehen alle Rechten und Pflichten auf den Erben über, genauso auch auf einen potentiellen Käufer.
Die heißt ja Erbpacht, weil sie über 99 Jahre geht. Sie wird wie jedes andere Wirtschaftsgut auch vererbt.
Nach Ablauf der Erbpacht fällt das Grundstück mit dem Gebäude in das Eigentum der Gemeinde. Ob sich die Erbpacht erneuern/verlängern lässt, müßte mit der Gemeinde abgeklärt werden.
Das wird gerade einem Kollegen angeboten, allerdings für einen Pachtzins der bedeutet: friss oder stirb.
Da wäre der Eigentümer schön blöd - denn der Pachtzins entsprach ja den wirtschaftlichen Verhältnissen zu Pachtbeginn...
Mag sein, es gibt aber auch Pachtzinsen, die unterirdisch günstig sind z. B. Reihenhausgrundstück in Großstädten, die in den 1960er Jahren bebaut wurden für 25 €/Jahr.
denn der Pachtzins entsprach ja den wirtschaftlichen Verhältnissen zu Pachtbeginn...
Es gibt da Wertsicherungsklauseln, die aber nicht alles auffangen.
Sie sollen sich den Erbvertrag und das Gebäude ansehen. Sie erben das Haus mit dem Vertrag, der in der bisherigen Form weiterläuft.
Wenn die Erben den Inhalt des Erbbaurechtsvertrag verstehen- wüsste ich nicht was ein Anwalt helfen könnte.
Hallo,
die Details stehen im Erbpachtvertrag.
Ausgeber der Erbpacht muss nicht die Gemeinde sein.
Ggf. kann der Ausgeber auch die 99 Jahre verlängern. Das müsste man abstimmen.
Wenn die Erbpacht ausläuft, ist das Gebäude angemessen zu entschädigen.
Kommt dann doch sehr auf den Vertrag an. Üblicherweisewerden die verlängert.