Gemeinschaftsgrundstück soll geteilt werde , welche Kosten kommen auf einen zu?

2 Antworten

Wenn ihr das Grundstück teilen wollt: benötigt ihr den Vermesser, der aus einem Grundstück 2 Flurstücke macht. - hier muss das Bauamt noch gehört werden bzgl evtl Abstandsflächen, Baulasten für Zuwegung...Der Altbestand aller Leitungen sollte bekannt sein bis zum Übergabepunkt des öffentlichen Versorger.

Erst wenn die Flurstücke gebildet wurden: kommt der Gang zum Notar.

Beide Eigentümer verkaufen Flurstück 1 dem Eigentümer 1, Flurstück 2 dem Eigentümer 2 und denken hierbei an evtl erforderliche gegenseitige Dienstbarkeiten. Es fällt für jeden wieder Grunderwerbsteuer an, der Einheitswert wird neu berechnet werden, Notar und Grundbuch hast du ja schon .

Den Architekten benötigt man hierfür meines Erachtens nicht.

Gedanken 2: ihr wollt nicht das Grundstück teilen, sondern die Häuser- dann benötigt ihr für die Abgeschlossenheitsbescheinigung evtl den Architekten, ihr beurkundet beim Notar die Teilungserklärung, weist Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum aus. Was ich bei nur 2 Eigentümer nicht unbedingt befürworte.

Fragt sich warum man auf die Idee erst wegen neuen Leitungen kommt?

Wenn beides noch nicht vorhanden: gibt es nicht mein Haus, dein Haus- sondern beide Häuser gehören gemeinsam den im Grundbuch eingetragenen Eigentümern.

Hallo,

die Anschlüsse haben doch so gut wie nichts mit der Grundstücksgrenze zu tun. Oder sehen das die Versorgungsunternehmen bei euch anders?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung