Wird ein eingestelltes Verfahren wegen Cannabis nach § 31 a BtMG im polizeilichen Auskunftssystem (POLAS) gespeichert, wenn ja wie lange?
Folgender Fall: Eine Person wurde mit wenigen Gramm Cannabis erwischt und das Verfahren wurde nach einiger Zeit wegen einer geringfügigen Menge nach § 31 a BtMG eingestellt. Ist es nun rechtlich in jedem Fall erlaubt, dass die Polizei dieser Person im internen Auskunfssystem POLAS für 10 Jahre (erwachsene Person) als "Betäubungsmittelkonstument" speichert oder kann dagegen vorgegangen werden, bei solch einer Tag, mit solch einem geringen Ausmaß?
1 Antwort
nein, das ist in ordnung
die müssen doch wissen, wie ihre kunden so ticken
wenn du nächste mal zb kontrolliert wirst
müssen sie wissen, dass man dich direkt filzen muss, weil die chance groß ist, dass man etwas findet
Es könnte ja aber auch sein, dass man z. B. mit wenigen Gramm erwischt wurde, diese jedoch nicht selbst konsumieren wollte oder es nur eine einmalige Sache war (... man wollte mal mit Kollegen einen Joint probieren). Nun ist man aber 10 Jahre im POLAS-System als vermeintlich permanenter "Betäubungsmittelkonsument" gespeichert und für 10 Jahre schutzlos den kontrollen der Beamten ausgeliefert, die den Eintrag für jegliche Kontrollmaßnahmen rechtfertigen könnten, z. B. Blutabnahme oder eine umfangreiche Personenkontrolle. Hat das nicht auch etwas mit der Schwere und dem Motiv der Tat zu tun?