Wird ein eingestelltes Verfahren wegen Cannabis nach § 31 a BtMG im polizeilichen Auskunftssystem (POLAS) gespeichert, wenn ja wie lange?

1 Antwort

nein, das ist in ordnung

die müssen doch wissen, wie ihre kunden so ticken

wenn du nächste mal zb kontrolliert wirst

müssen sie wissen, dass man dich direkt filzen muss, weil die chance groß ist, dass man etwas findet

MrGuteFrageG 
Fragesteller
 24.05.2017, 20:24

Es könnte ja aber auch sein, dass man z. B. mit wenigen Gramm erwischt wurde, diese jedoch nicht selbst konsumieren wollte oder es nur eine einmalige Sache war (... man wollte mal mit Kollegen einen Joint probieren). Nun ist man aber 10 Jahre im POLAS-System als vermeintlich permanenter "Betäubungsmittelkonsument" gespeichert und für 10 Jahre schutzlos den kontrollen der Beamten ausgeliefert, die den Eintrag für jegliche Kontrollmaßnahmen rechtfertigen könnten, z. B. Blutabnahme oder eine umfangreiche Personenkontrolle. Hat das nicht auch etwas mit der Schwere und dem Motiv der Tat zu tun?