Erweitertes Führungszeugnis - Cannabis?

4 Antworten

Nein, weder zählen angeordnete Drogenberatungsgespräche als "Vorstrafe" - noch sind diese im Bundeszentralregister (Führungszeugnis) eingetragen. Ruf bei Wikipedia den Begriff "Führungszeugnis" auf und Du kannst nachlesen, ab welcher Höhe Strafen eingetragen werden.

Nein, es steht nicht drin. Verfahrenseinstellungen werden weder bei Erwachsenen noch bei Jugendlichen ins Führungszeugnis eingetragen. Weder ins normale noch ins erweiterte.

Selbst dann, wenn das Gericht die 4 Beratungsgespräche als Erziehungsmaßregel ausgesprochen hätte, würde es nicht drin stehen.

Ob es drinnesteht oder nicht, kann ich dir nicht sagen. Aber selbst wenn es drinne steht: Das erweiterte Führungszeugnis wird in der Kinder- und Jugendarbeit benötigt, um sicherzustellen, dass keine Sexualstraftäter oder bekannte Pädophile dort arbeiten sollen. Alles andere muss verschwiegen werden und sollte folgenlos bleiben.

vielen dank für deine antwort :) werde mich morgen mal beim einwohnermeldeamt erkundigen

Das ist so nicht ganz richtig. Im erweiterten Führungszeugnis wäre auch ein Verbot nach § 25 Jugendarbeitsschutzgesetz (wo auch Drogendelikte eine Rolle spielen) zu finden. Was ebenfalls wohl ein Problem für eine Anstellung wäre...

Am einfachsten wäre es wenn du Nachfragst:)

was soll mir jetzt deine 'antwort' bringen?! 

der war gut