Darf man bei der Polizei lügen?

11 Antworten

Mal eine ganz neue Frage, "was passiert, wenn ich vor Gericht die Wahrheit sage" ..., der Richter muss ohnedies nach §57 StPO belehren. 145d StGB ist aber subsidiär und wird bei Vorliegen von § 164 verdrängt. Ohne konkrete Umstände kann man nicht mal sagen ob § 164 Abs. 1 (Straftat) oder § 164 Abs. 2 (zB Ordnungswidrigkeit) einschlägig ist. Mindeststrafe für eine falsche unendliche Falschaussage ist 3 Monte, max. 5 Jahre (§ 153 StGB). Bei einer Vereidigung, handelt es sich bei Meineid nach § 154 um ein Verbrechen, d.h. die Mindeststrafe ist 1 Jahr. "Lügen" bei der Polizei als solches ist meines Wissens nicht strafbar, wie auch ein Gefängnisausbruch (isoliert betrachtet) auch nicht strafbar ist. Ich habe das Gefühl, dass die Exekutive gegenüber der Judikative oft "überschätzt" wird. Weiter unten oder oben stehen ja (fast) alle Normen hier. sobald § 55 StPO (auch unten) ins Spiel kommt weil man sagt "ich muss mich nicht selbst "belasten") selbst-initiativ oder idR nach Belehrung, ist das so eine Sache (siehe unten). Egal wie, man darf vor Gericht niemals die Unwahrheit sagen, außer als Angeklagter. Zeugnisverweigerungsrecht bei einschlägigem Parallelverfahren oder auch nach § 52 StPO wenn du verwandt, verschwägert, oder zB mit deiner Freundin verlobt bist (nach § 11 StGB) ;-) Überhaupt kann das persönliche Verhältnis auch ein Strafausschließungsgrund sein. Praktisch relevant: du weißt ja auch nicht, wie deine Freundin zur Anklageschrift Stellung genommen hat und evtl. was andere Zeugen ausgesagt haben. Too risky... Ach ja ohne die Umstände zu kennen können -denkbar - alle Normen zur unendlichen bzw. eidlichen Falschaussage - §§ 153-163 einschlägig sein.

Die Polizei anzulügen, ist erstmal nicht strafbar, es kommt auf den Inhalt der Lüge an, ist dadurch jemand ein Schaden entstanden, Irreführung der Behörden wäre evtl. denkbar. Vor Gericht sieht die Sache anders aus, da werden Falschaussagen bestraft. Wenn Du jetzt vor Gericht was anderes sagst als bei der Polizei, macht dich das erstmal unglaubwürdig.
Weißt ja, wer einmal lügt und so,

Ich denke aber, das ein Richter u.U. durchaus zu würdigen weiß, wenn du ihm ganz offen sagst daß du damals eben sauer warst, jetzt aber die wahrheit sagen willst. Ich denke das ist eine ganz brauchbare Strategie.

Laulau1998 
Fragesteller
 05.01.2016, 00:20

alles klar dann werde ich das so machen .. Habe echt Angst das ich deswegen ins Gefängnis muss..danke für die Antwort 

haripatz  05.01.2016, 00:26
@Laulau1998

Wenn deine Lüge keine weitreichenden Folgen hatte, dürftest du mit ner Verwarnung davonkommen, Gefängnis ist da keine Rede von, ist ja kein Verbrechen gewesen, schlimmstenfalls sehe ich ein paar Sozialstunden, Kopf hoch!

Laulau1998 
Fragesteller
 05.01.2016, 00:29
@haripatz

Habe gesagt das meine Freundin was getan hat was sie aber garnicht gemacht hat und das ist das wovorbich Angst habe das wenn ich vor Gericht morgen die Wahrheit sage ich eine sehr hohe Strafe bekomme.

atzef  05.01.2016, 00:31
@Laulau1998

Dann droht dir einen eigenes Strafverfahren wegen 164 stgb Falschvedächtigug.

Laulau1998 
Fragesteller
 05.01.2016, 00:34
@atzef

Aber ich würde doch wohl eher eine Geldstrafe bekommen oder Sozialstudien und nicht gleich eine Haftstrafe oder ?

haripatz  05.01.2016, 00:56
@Laulau1998

mann, ihr seid doch wohl beim Jugendgericht und du bist nicht vorbestraft?

Ich vermute das gar nichts passiert außer ein paar markigen Worten vom Richter.

Aber dafür gehst du auf keinen Fall in den Knast,
niemals - komm runter

Es ist so das meine Freundin mich damals verfiffen hat

Solte gegen Dich noch ein ähnliches Verfahren laufen mußt Du überhaupt nicht aussagen.

Sollte das nicht der Fall sein mußt Du aussagen. Allerdings zählt für das Verfahren nur die Aussage die Du vor Gericht macht. Du mußt Dir allerdings die Frage gefallen lassen warum Du nun anders aussagst als bei der Polizei.

Hallo,


Vor Gericht zu lügen, ist eine Straftat nämlich ein Vergehen gem. 

§ 153 StGB
Falsche uneidliche Aussage

Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Also sag vor Gericht auf jeden Fall die Wahrheit!

Problem ist jetzt, dass du bei der Polizei etwas anderes gesagt hast, dass macht dich erstmal unglaubwürdig, also musst du erklären, wieso du bei der Polizei gelogen hast.

Bei einer polizeilichen Vernehmung zu lügen erfüllt den Tatbestand des §153 StGB nicht!

Jedoch hat du deine Freundin widerrechtlich Beschuldigt, wodurch du entweder

§ 164 StGB
Falsche Verdächtigung

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

oder

§ 145d StGB
Vortäuschen einer Straftat

(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,

1.daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder2.daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder §258a mit Strafe bedroht ist.


Je nachdem, ob es überhaupt jemals eine Straftat gab, oder nicht.


Des Weiteren hast du bereits eine 

§ 187 StGB
Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


begangen.


Ergebnis: Auch wenn bei der Polizei lügen kein §153 StGB ist, sollte man es lieber nicht tun... sind genug andere Straftaten verwirklicht.

Insgesamt sind das alles Straftaten, die der Richter nicht besonders gerne sieht, da sie unser Rechtssystem aushöhlen.

Dennoch wirst du dafür nicht in das Gefängnis müssen, vor allem nicht als Minderjährige, wenn ich deinen Nutzername richtig interpretiere...


Dennoch werden wohl Sozialstunden, evtl. eine Geldstrafe und - sehr unwahrscheinlich - ein Freizeitarrest auf dich zukommen.

Um möglichst "unbeschadet" aus der Sache rauszukommen, empfehle ich dir, vor Gericht von Anfang an mit offenen Karten zu spielen und zu erklären, dass deine ursprüngliche Aussage falsch war, diese aus Zorn heraus entstand und du dies bereust, für deinen Fehler einstehen willst und JETZT eine wahrheitsgemäße Aussage triffst...

Das ist wesentlich besser, als wenn dir von einem Dritten die Falschaussage bewiesen wird...

Prinzipiell musst du dich vor Gericht nicht selber belasten... aber die Staatsanwaltschaft wird, wenn du sagst: "Ich sag nichts als Zeuge, weil ich mich nicht selber belasten muss" 2 und 2 zusammenzählen können (gerade wenns noch andere Aussagen gibt, die deine Aussage bei der Polizei widerlegen) und ein Verfahren gegen dich eröffnen.

Also aus Erfahrung kann ich dir sagen das die Aussage als Zeuge sehr wichtig ist

aber ich rate dir, wenn du beim Gericht nicht die wirkliche Wahrheit sagst
Machst du dich ebenfalls Strafbar

Der § 153 StGB ist die Grundnorm der sog. Aussagedelikte. Er formuliert wie folgt:

" Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. "

Laulau1998 
Fragesteller
 05.01.2016, 00:11

Soll mir das jetzt sagen das ich auf jeden Fall mit 3 Monaten rechnen muss ? 

Was bedeutet eidlich und uneidlich?

atzef  05.01.2016, 00:21
@Laulau1998

Dein Problem besteht vermutlich darin, dass du dich selber der Straftat einer Falschverdächtigung bezichtige müsstest, wenn du vor Gericht die Wahrheit sagst! :-) In dem Fall steht dir aber ein Aussageverweigerungsrecht zu.

Am besten berätst du dich mit einem Anwalt.

Spectre007  05.01.2016, 02:50

Nein solange du vor Gericht die Wahrheit sagst ist alles in Grünen Bereich