Wird abgehobenes Geld vor Erhalt des Gehalts noch berechnet beim P-Konto der Postbank?

2 Antworten

Ich verstehe Dein Problem nicht ganz. "Vorgemerkter Umsatz" im Bezug auf die Bargeldverfügung?

Alle Zahlungseingänge innert eines Monats dürfen die Freigrenze nicht überschreiten, und nicht verbrauchtes (Rest)guthaben aus diesem monatlichen Freibetrag wird einmalig in den Folgemonat übertragen.

Hast Du jetzt Angst davor, daß die 285 € noch gepfändet werden können, obwohl bereits in bar abgehoben?