Wird abgehobenes Geld vor Erhalt des Gehalts noch berechnet beim P-Konto der Postbank?
Hi ich habe ein P-Konto bei der Postbank und werde auch gepfändet daher das P-Konto. Ich habe jetzt noch 285 euro drauf gehabt und das heute morgen am Geldautomat abgehoben damit ich ziemlich bei 0 bin bevor heute oder morgen mein Lohn kommt. Bei mir ist es immer so, wenn ich Bargeld an nem Automat abhebe, dass es als vorgemerkter Umsatz dran steht und es ein bis zwei Tage dauert bis aus dem vorgemerkten Umsatz ein richtiger Umsatz wird. Wenn ich jetzt heute meinen Lohn von 1250 Euro bekomme, werden dann hoffentlich die 285 nicht dazugerechnet weil ich es ja vor Erhalt des Lohns abgehoben habe oder?
2 Antworten
Was du abhebst wird natürlich mit berechnet.
Du hast jeden Monat, also diesen Monat vom 01.04 - 30.04 genau 1179€ zur Verfügung. Quelle: https://www.schuldnerberatung-diskret.de/pfaendungstabelle
Ich verstehe Dein Problem nicht ganz. "Vorgemerkter Umsatz" im Bezug auf die Bargeldverfügung?
Alle Zahlungseingänge innert eines Monats dürfen die Freigrenze nicht überschreiten, und nicht verbrauchtes (Rest)guthaben aus diesem monatlichen Freibetrag wird einmalig in den Folgemonat übertragen.
Hast Du jetzt Angst davor, daß die 285 € noch gepfändet werden können, obwohl bereits in bar abgehoben?