Mahnbescheid von RA Heyl?

6 Antworten

Bist Du sicher daß es überhaupt um einen gerichtlichen Mahnbescheid handelt? Den bekommst Du nämlich von einem Mahngericht und nicht von einem Rechstanwalt. Auf einem echten Mahnbescheid steht auch genau aufgelistet woher die forderung stammt und von wann die Forderung ist.

Sollte der Mahnbescheid von einem Mahngericht gekommen sein, widerspreche ihm schriftlich und mache die Einrede der Verjährung geltend. Wenn nicht teile dem RA schriftlich mit, daß die Forderung verjährt ist, fertig.

Nicht dort anrufen und auch keine Mails schicken.

Ja, es ist ein gerichtlicher Mahnbescheid - kommt vom Amtsgericht Euskirchen. Antragsteller und Prozessbevollmächtigter ist der Herr Heyl.

@Sarahsmama2008

Na dann kreuze an das Du widersprichst. Die Sache ist längst verjährt, wenn sie wirklich aus 2005 stammt.

@Artus01

Kleine Randnotiz: Bei in Verzug befindlichen Verbraucherkrediten gibt es eine zehnjährige Hemmung. Je nach Verlauf könnte das also auch noch nicht verjährt sein. Allerdings müsste der Anwalt ja auch erst mal nachweisen, dass er den richtigen Schuldner erwischt hat und dass damals korrekt in Verzug gesetzt wurde.

@mepeisen

Das wäre möglich, kann aber aus der Frage nicht herausgelesen werden, zumal der Fragesteller angeblich von der Forderung nichts weiß. Letztlich muß auch dafür nach dieser Zeit ein VB vorliegen, den der Anwalt wohl nicht hat.

@Artus01

Wollte es nur als Ergänzung anmerken, habe ja trotzdem bei dir auf hilfreich geklickt ;-)

@mepeisen

Ist ja auch ok.

wenn sich das aus dem Jahre 2005 handelt und heute erst ein Mahnbescheid eingeflattert ist, unbedingt in widerspruch gehen. Die vorderung ist schon seit vielen Jahren verjährt, egal ob du da etwas hattest oder nicht

Angeblich sollen das Mahnungen von einem Inkassobüro gekommen sein und anschließend von dem besagten RA. Ich habe aber nie welche bekommen. Haben sie alles an meine alte Adresse geschickt (ich bin 2014 umgezogen und habe 2015 geheiratet).

@Sarahsmama2008

Dann ist es nicht angekommen. Aber selbst bei Mahnungen in 2014 passiert nichts mehr bzw. selbst damals war es schon verjährt. Es hätte zwischen 2005 und 2008 eine Mahnung erfolgen müssen, damit Verzug und ggf. eine zehnjährige Hemmung ausgelöst wird.

Habe auch so eine Forderung bekommen. Unten seht Ihr den Wiederspruch, den ich geschrieben habe (Einschreiben Einwurf). Damit war die geschichte innerhalb 1 Woche erledigt.

Rechtsanwalt

Ralf Heyl

Postfach 1563

 

50332 Hürth

                                                                                                        XXXXX, den 03.02.2019

 

 

 

 

 

 

Betreff: Aktenzeichen XXXXXXXXXX

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit lege ich Wiederspruch gegen Ihre Forderungen vom xx.xx.xxxx ein und weise diese als unbegründet zurück.

Ich erhebe Verjährungseinrede und mache geltend, dass die Forderung nach der Rechtsprechung des BGH verwirkt ist.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

XXXX XXXX

widerspruch einlegen per einschreiben

Gegenfrage hast Du das per E Mail bekommen oder Post?

per Post mit gelbem Umschlag. Ich habe noch nie irgendeine Mahnung von der Postbank oder von einem RA Heyl bekommen.

@Sarahsmama2008

Dann leg wie Vorredner sagte Einspruch ein und las Dir die Forderung begründen. Wenn ne Rechtschutzversicherung hast und Du die Forderung als unbegründet siehst könntest deinerseits ebenfalls einen Rechtsanwalt einschalten.

@Lausebengel74

Okay. Ich versuche gleich mal bei Herrn Heyl anzurufen und herauszubekommen, was das für eine Forderung sein soll. Ansonsten werde ich den Weg des Widerspruchs gehen.

@Sarahsmama2008

Schlecht. Steht auf dem Umschlag als Absender "BlaBla Amtsgericht" und "Förmliche Zustellung"? Denn wenn nicht, handelt es sich um einen legalen Bluff, und es ist eine simple Mahnung in einem gelben Umschlag. Ansonsten wäre es ein Mahnbescheid, der samt beigefügtem Antwortschreiben fristgebunden binnen 14 Tagen zu beantworten ist.

Nachtrag: OK, laut Kommentaren ist es ein MB. Fristgerecht per Fax und Einwurf-Einschreiben Widerspruch einlegen; Ankreuzen "ich widerspreche der Forderung insgesamt" mit Verweis auf § 195 BGB (sog. Einrede der Verjährung).

@Sarahsmama2008

Nicht anrufen ! Sowas macht man nur schriftlich, es sei denn man legt Wert darauf am Telefon niedergemacht zu werden. Gib doch mal den RA bei Google ein.

@Sarahsmama2008

Nein, auf keinen Fall annrufen. Alle Kommunikation ausschließlich schriftlich.

@FordPrefect

Hätte jetzt nicht gedacht, daß dort anzurufen ein Fehler sein kann. Dachte mir so man rausfinden können um welche Forderung es sich handelt.

Das mit der Verjährung würde bestimmt in Betracht kommen insofern diese Forderung letztmalig 2005 gestellt wurde.

Was man noch erwähnen sollte Mahngerichte prüfen niemals Art und Höhe der Forderungen. Gemahnt wird was beantragt wird, soviel ich das weiß.

@Lausebengel74

Also ich habe da jetzt angerufen und die Dame am Telefon war nett und höflich. Als ich ihr die Situation geschildert habe, sagte sie zu mir, dass ich eine Mail schicken soll mit der Kopie von meinem PA. Es soll sich tatsächlich um ein Konto bei der Postbank handeln. Sie schickt mir alle Schreiben (inkl. der vom Inkassobüro) zu. Auch den Antrag zur Eröffnung des Kontos. So kann man Unterschriften vergleichen.

@Artus01

Ja, ich habe gegoogelt und einiges von ihm gelesen. Ist ja mehr negativ als positiv.

@Sarahsmama2008

Also eine Kopie des Ausweises würde ich ich da nicht hinschicken.Ich glaub es wäre echt bald besser selber einen Anwalt in der Sache einzuschalten.

@Sarahsmama2008

sagte sie zu mir, dass ich eine Mail schicken soll mit der Kopie von meinem PA

Laß das sein. Es ist im Gerunde auch wurscht von wem die Forderung ist, solange es keinen Vollstreckungsbescheid gibt, und der kommt erst nach dem Mahnbescheid, ist die Forderung verjährt. Ganz egal ob es Rechnungen Mahnschreiben oder drohungen von Inkassobuden gegeben hat.

Schick den Widerspruch einfach mit dem Kreuzchen an der richtigen Stelle an das Mahngericht zurück. Fackel nicht lange rum, es ist nur eine Woche Frist, dann kommt automatisch der Vollstreckungsbescheid und Du bist fast im Eimer.

@Artus01

Kurzes Update: Ich habe heute abend noch unseren Rechtsanwalt kontaktiert (ist jemand aus unserem Freundeskreis). Dieser bat mich, ihm alles abzufotografieren, damit er es sich schon mal anschauen kann (er ist momentan noch im Urlaub). Er kümmert sich um alles. Fragte nur nach einer Rechtschutzversicherung, falls das Ganze vor Gericht landet.

Ich möchte mich bei euch allen für die hilfreichen Antworten bedanken!!!

@Sarahsmama2008

Wann ist er denn wieder da?

Du mußt auf jeden Fall innerhalb der Frist dem Mahnbescheid wiedersprechen, begründen mußt Du das noch nicht. Es geht nur darum die Frist zu wahren, den Widerspruch zurückziehen kannst Du danach immer noch.