wir wollen ein hausersteigern,was ist ein eingetragener Altenteil?

3 Antworten

Ein im Grundbuch eingetragener Altenteil kann dem Berechtigten ganz unterschiedliche, aber meist auf die persönliche Versorgung ausgerichtete, Ansprüche aus dem Grundstück zusichern. Oft enthalten diese Altenteile ein Wohnungs- und Versorgungsrecht für den Berechtigten, die der Sicherung des Lebensabends dienen sollen. Die jeweiligen Einzelheiten sind in der jeweiligen Grundbuchbewilligung geregelt. Der Altenteil ist jedoch nicht vererblich. Würde ein Altenteil bei einer Zwangsversteigerung bestehen bleiben, sollte man sich gut überlegen, ob man dieses Objekt wirklich ersteigern möchte und sich eventuell mit dem Berechtigten zwecks Auszahlung im Vorfeld in Verbindung setzen.

AnitaThomas 
Fragesteller
 27.07.2013, 14:08

Hallo,das war eine hilfsreiche Antwort , heute habe ich erfahren das die Mutter ( Altenteil ) schon verstorben ist . Aber eben noch nicht 100 %. Wo erfahre ich ob sie wirklich gestorben ist ?

Ronox  27.07.2013, 17:57
@AnitaThomas

Am besten informieren Sie sich beim zuständigen Vollstreckungsgericht, ob der Altenteil überhaupt nach Zuschlag bestehen bleiben würde. Haben Sie Grundbucheinsicht genommen oder woher haben sie von dem Altenteil erfahren? Denn im Grundbuch eingetragene Rechte können unter Umständen mit Zuschlag erlöschen.

AnitaThomas 
Fragesteller
 27.07.2013, 22:13
@Ronox

Hallo, Grundbucheinsicht bekommen wir erst bei der Zwangsversteigerung ( wir haben schon mal nachgefragt ). Von den Altenteil wissen wir aus unseren Unterlagen,die wir über dieses Haus haben. Aber wir haben heute erfahren ,das die Mutter erst verstorben ist , wir hoffen mal das es stimmt. Wenn ja, hat sich meine Frage von alleine gelöst.

ja, ich denke auch, dass da einen teil des hauses, jemand anderes bis zu seinem ableben nutzen kann.

das kann man nicht ändern, das bleibt bestehen, bis dieser mensch stirbt

man kann es ihm abkaufen oder er verzichtet darauf

darauf verzichtet man aber nur gegen Geld, also abkaufen

der wert des hauses wird dadurch sehr viel geringer

  1. verlierst du ja einen teil der fläche

  2. kauft so etwas fast niemand, weil zu stark einschränkend

Nießbrauch. Da darf jemand wohnen so lange wie es festgelegt ist in dem Vertrag. Das würde ich genau prüfen, vor dem Kauf.

BjoernThorben  26.07.2013, 08:46

klassisch ist das meist auf lebenszeit