Baufinanzierung bei Zwangsversteigerung - wie funktioniert das eigentlich?

6 Antworten

Schwierige Frage:

du musst 10% per Scheck als Eigenkapital "bar" vorweisen 

die 10% beziehen sich auf den Verkehrswert/Gutachtenwert

Wenn ihr beide gut verdient und die Immobilie Einkünfte erwirtschaftete geht das - ist sie leer stehend, klappt das nicht.

Kannst also mit dem Scheck ersteigern und vorab mit mehreren finanzierenden Banken sprechen. Musst aber in der Lage sein über die Einkünfte des MFH alle Dokumente inkl Mietverträge udn Nachträge offen legen zu können. dann kann es sein, dass eine Bank mitspielt und das Vorhaben finanziert. Sollte die Eigenkapitaldecke dünn sein, dann würde ich an Eurer stelle lieber ein Reihenhaus kaufen und etwas tiefer stapeln.

Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach...

 - (Hauskauf, Zwangsversteigerung, Baufinanzierung)

Ein "normaler" Scheck genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Der Scheck muß von einem inländischen Kreditinstitut ausgestellt sein (siehe § 69 Abs. 2 ZVG).

@Morelle

ja klar, wer nutzt heute noch "normale Schecks" - natürlich bankbestätigter Scheck.... Bargeld wird ja nicht mehr angenommen. Aber darum ging es nicht - es geht um die Machbarkeit der Finanzierung.

Für die ersteigerung braucht ihr eine fest zugesagten Kredit von einer Bank oder eben die vorhandenen Eigenmittel in dieser Höhe. Da ihr nicht wisst wieviel ihr am Ende genau braucht, müsst ihr einen Kredit in Höhe des von euch maximal anvisierten Gebots bei einer Bank suchen und den auch als Zusage vorliegen haben. Den Wisch brauchen die Behörden bei der Versteigerung sonst wird das nix.

Kredite vergleichen, bei mehreren Banken vorsprechen und vor allem richtiges Finanzierungskonzept überleggen. Am besten ihr lasst euch mal von unabhängigen Finanzvermittlern wie Interhyp beraten oder sprecht schon mal mit eurer Hausbank.

Das mit dem "Wisch" ist leider falsch. Bei einer Zwangsversteigerung muss der Bieter auf Antrag eine Sicherheitsleistung i. H. v. 10 % des festgestellten Verkehrswerts erbringen. Eine Finanzierungsbestätigung braucht er vor Gericht nicht.

Hier wurde mehrfach geäußert, daß ihr für die Versteigerung eine Kreditzusage braucht. Das ist so nicht richtig. Zunächst müßt ihr bei der Versteigerung auf Antrag eines Beteiligten eine Sicherheit von 10% des gerichtlich festgesetzten Verkehrswertes hinterlegen. Das kann geschehen durch eine Vorab-Überweisung an die Gerichtskasse, durch die Übergabe eines bankbestätigten Schecks oder durch die Vorlage einer Bankbürgschaft. Eine unverbindliche Finanzierungszusage genügt auf keinen Fall. Das sollt in eurem Fall aber auch kein Problem sein, da ihr ja T€ 40 als Eigenkapital habt.

Unabhängig davon braucht ihr natürlich eine Finanzierung, aber keine unverbindliche Wohlwollenserklärung. Wenn die Floskeln "Vorbehaltlich der Zustimmung von..." oder "Positive Prüfung von ... vorausgesetzt" auftauchen, ist der Schrieb schon nix wert. Ihr solltet mit eurer Hausbank sprechen, vielleicht noch mit einer zweiten oder dritten Bank. Da gibt es durchaus Möglichkeiten, euch einen Kreditrahmen, z. B. in Form eines Kontokorrentkredites verbindlich zuzusagen, der später in ein langfristiges Darlehen umgeschuldet wird.

Legt Wert darauf, daß die Sache so wasserdicht wie möglich ist. Wenn ihr am Verteilungstermin (ca. 4 - 6 Wochen nach der Versteigerung) nicht zahlen könnt, kommt ihr in Teufels Küche.

Holen sie sich halt eine Kreditzusage bis zu einem bestimmten Versteigerungsbetrag und von der selben Bank den 10 %-Scheck zum bieten.

Dann sehen sie ja was geboten wird. Liegen sie unter der Kreditzusage schlagen sie zu. Sie sollten aber einen Finanzierungsmakler wählen, denn Ablehnungen von KJreditanfrage schlagen sich negativ nieder.

Rufens bei UNICS Finanzkonzepte an.

Hallo Monika1200,

unter dem nachfolgenden Link findest Du allgemeine Informationen und Tipps zur Zwangsversteigerung:

http://www.interhyp.de/bauen-kaufen/tipps-zur-immobilie/objekte-aus-zwangsversteigerungen.html

Hinsichtlich der Finanzierung kannst Du Dir von Deiner Hausbank eine Finanzierungszusage über einen gewissen Darlehensbetrag ausstellen lassen, so dass Du für die Zwangsversteigerung die notwendige Sicherheit hast. Nach Ersteigerung wird Dir Deine Bank dann konkrete Finanzierungsangebote unterbreiten.

Selbstverständlich kannst Du Dir dann auch weitere Angebote, zum Beispiel bei einem unabhängigen Immobilienfinanzierungsvermittler, einholen.

Die meisten Banken erstellen die Finanzierungszusagen objektabhängig, so dass Ihr vor jedem Versteigerungstermin mit Eurer Hausbank sprechen solltet.

Ich hoffe, ich konnte Dir mit meiner Antwort weiterhelfen.

Viele Grüße
Christina

Interhyp AG

Danke!

also das mit Objektabhängig ist natürlich umständlich -  besser wäre so eine art "Pauschale" Kreditzusage.

wir hofften, das wäre das vielleicht möglich, weil es sich ja um eine eher kleine Summe handelt.

Ok, ist noch die Frage mit dem Teil, der von den Eltern kommt - hört sich so an, als ob man das Geld schon auf dem eigenen Konto braucht - besser wäre natürlich, wenn das die Eltern erst überweisen müßten, wenn es soweit ist.

viele Grüße!