Wir haben ein Haus gemietet. Im Vertrag ist angekreuzt "Garten zur alleinigen Nutzung. Zum Garten gehört seit 17 Jahren ein Gartenhaus. Wegetechnisch sieht es?

3 Antworten

Da riecht man förmlich die kurzfristig erfolgende Eigenbedarfskündigung!

Bonnonia 
Fragesteller
 17.01.2017, 10:04

Nein, dies ist definitiv nicht der Fall (deine Antwort ist leider zu meiner Frage nicht hilfreich). Der Vermieter ist ein Vollidiot. Wenn man ihm nicht den Hintern pudert und sagt wie toll er die Aussenanlage gemacht hat oder ihm Widerworte gibt, dann hat man ihn als Feind. Mit dem Gartehaus hat er heute morgen geschrieben, nach dem ich ihm geschrieben habe dass wir voller Verwunderung festgestellt haben, dass er ohne Absprache einfach unseren Rasen entfernt hat und ob das Gerücht stimmt, dass er auf einen Teil des Rasens eine Terrasse für das nebenhaus errichten will und auf den anderen Teil des Rasens Bepflanzung. Also unseren Rasen komplett weg machen. Hat er sich nicht schon stragbar gemacht, in dem er ohne Absprache den rasen entfernt hat (inkl. eines 10 Jahre alten Strauchs der im Sommer riesig geblüt hat, nach Anmerkung hat er sich dafür entschuldigt). Was sein kann ist dass er uns mürbe machen möchte um das haus neu zu vermieten mit einer höheren Miete (er ist seit 6 Jahren Neueigentümer und wir haben noch Mietvertrag vom alten Besitzer).

schelm1  17.01.2017, 10:18
@Bonnonia

Verlassen Sie sich mal getrost auf mein Näschen!

Ob er später mal selber nachhaltig dort wohnt oder nur mit etwas Zeitabstand, zur Vermeidung der Mißbräuchlichkeit einer Eigenbedarfskündigung teuerer neu vermieten will, das sei dahingestellt!

Indsoweit wären Sei u.U. bereits jetzt gur beraten zur Deeskalation und  im eigenen Interesse was Neues zu suchen, bevor Sie die Eigenbedarfskündigung , als letzter Ausweg Sie los zu werden, kalt erwischt!

Bonnonia 
Fragesteller
 17.01.2017, 10:29
@schelm1

Noch mal: Es ist zu 1000 % auszuschießen dass es hier um Eigenbedarfsansprüche geht, da können Sie schon meinen Aussagen vertrauen. Es geht hier um das aufzeigen, wer die Macht hat. Nicht mehr und nicht weniger. In dem angrenzendem Winkelhaus (3 Parteienhaus) hat er auch zwei Partein rausgemobbt und im Nachgang die beiden Wohnung mit erheblicher Mieterhöhung neu vermietet. Ich denke eher dies ist auch in unserem Fall so. Aber meine Frage wurde nicht beantwortet: Da sich das Gartenhaus bereits seit 17 Jahren dort befindet und auch seit 17 Jahren von meiner Lebensgefährtin genutzt wird, gehört es dann nicht zur Mietsache (im Mietvertrag steht nur der Garten drin)? Im alten Mietvertrag war es aufgeführt.

schelm1  17.01.2017, 11:08
@Bonnonia


Es geht hier um das aufzeigen, wer die Macht hat. Nicht mehr und nicht  weniger. In dem angrenzendem Winkelhaus (3 Parteienhaus) hat er auch zwei Partein rausgemobbt und im Nachgang die beiden Wohnung mit erheblicher Mieterhöhung neu vermietet.

Sie schildern exakt das, was man relativ sicher vermuten durfte, ohne die jetzt zusätzlich geschilderte sonstige Verhaltens- bzw. Vorgehensweise des Vermieters gekannt zu haben!

Hinsichtlich des Gartens, Sie den gemietet haben, dies gilt auch für den ausschließlich durch Sie bislang exklusiv genutzten und nutzbaren Aufbau, kann man die Vorgehensweise des Vermieters, außer zu dem Zweck, Sie mit "Nadelstichen" raus zu ekeln, sonst nicht nachvollziehen.

Die Vogehensweise des Vermieters zweifelsfrei läßt Methode erkennen!

Das läuft alles auf eine künftig von Ihnen oder Ihrem Nachfolger erwarteten höhern Mietzins hinaus.

Machen Sie doch mal die "Nagelprobe" und fragen Sie ihn welche höhere Miete auf freiwilliger Basis er künftig gerne von Ihnen hätte, damit wieder Ruhe einkehrt!?!

Vielleicht verkehrt das dann auch ihre Einschätzung des Vermieters:



Der Vermieter ist ein Vollidiot. Wenn man ihm nicht den Hintern pudert



wer hat das nutzungsrecht?

hat er den gaten genuzt wenn er den rasen entfernt?

das gatenhaus gehört zum nutzen wenn es die masse hat die das baurecht erlaubt?

so sehe ich dies bin aber kein fachmann!

Bonnonia 
Fragesteller
 17.01.2017, 09:50

Es steht doch bereits in der Frage "Garten zur alleinigen Nutzung". Und diese Frage ist ein wenig wirr für mich "
das gatenhaus gehört zum nutzen wenn es die masse hat die das baurecht erlaubt?
"


robi187  17.01.2017, 09:53
@Bonnonia

ja klar? aber der eigentümmer darf er den rasen entfernen? hat er ein nutzungsrecht? oder nuzt er den rasen wenn er in entfernt?

Bonnonia 
Fragesteller
 17.01.2017, 10:30
@robi187

Verstehe leider nicht was du möchtest. Stellst du mir Fragen? Ich frage doch, ob er das darf, da ich es nicht weiß. NEIN, wir ganz alleine haben das Nutzungsrecht.

Juristisch kann ich dir leider keine Antwort geben. Rein vom Gefühl her (wenn ihr es Euch leisten könnt) würde ich aber sowohl zum Mieterschutzbund oder auch evtl. zu einer Rechtsversicherung raten. Offenbar ist ja der neue Vermieter allgemein nicht sehr zugänglich.