Ist Fußballspielen im Garten erlaubt?

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Ich verstehe das jetzt so, dass Du in dem angemieteten Objekt (Haus mit Garten) allein wohnst, also keine anderen Bewohner/Mieter betroffen sind. In dem Fall kann dem Vermieter das egal sein, was Du da veranstaltest. Nur wenn es dort noch andere Bewohner/Mieter gibt, müsste er die Dinge in den Mietverträgen bzw. in einer Hausordnung regeln, woran sich dann jeder Mieter zu halten hat. Andernfalls müsste er mit Mietkürzungen rechnen, wenn Mieter dadurch beeinträchtigt werden, indem andere Mieter machen, was sie wollen.

Verursachst Du Schäden an dem Mietobjekt, musst Du das natürlich auf deine Kosten in Ordnung bringen z.B. wenn Du durch dein Fussballtraining den ganzen Rasen derart ruinierst, dass er neu angesät werden muss.

Die üblichen Ruhezeiten gelten natürlich für alle Nachbarn, egal ob sie in einem gemieteten oder einem gekauften Haus wohnen. Aber solange Du nicht wie ein Brüllaffe herumschreist, dürfte das Ganze nicht zu einer Ruhestörung werden. Fliegt der Ball zum Nachbargrundstück rüber und beschädigt dort etwas, kannst Du natürlich für den Schaden haftbar gemacht werden. Für solche Fälle wäre eine Privathaftpflichtversicherung angebracht, die man aber ohnehin haben sollte.

keine gute Idee aber nicht verboten

Erwachsene werden kaum im Garten Fußball spielen wollen, es sind demnach mehr die Kinder. Ob nun Fußball Federball Tischtennis oder im Pool geplanscht wird, laut kann es dabei immer werden. Hilfreich ist, dass man die Kinder dazu anhält etwas ruhiger beim spielen zu sein aber dass wird wohl in den seltensten Fällen funktionieren und so ist der Streit mit Nachbarn vorprogrammiert.

Das zweite Problem ist, dass der Fuball die Rosen oder die Fensterscheibe des NAchbarn trifft. Wer dann für die Schäden aufkommt ist nicht pauschal zu beantworten. Die Hausrat Glasversicherung des Hausbesitzers / Vermieter, das Kind wenn es bereits deliktfähig ist, die Eltern wenn sie eine Sorgfaltspflichtverletung begangen haben. Besser man schließt gleich eine Haftpflicht ab.

Als normale Nutzung wird üblicherweise der Aufenthalt im Garten angesehen. Dieser darf jedoch nicht mit Lärmbelästigung anderer Mieter einhergehen; eine erlaubte Nutzung bedeutet also nicht, dass im Garten gefeiert, gegrillt oder Fußball gespielt werden darf. Derlei Tätigkeiten werden allerdings meistens eh per  Hausordnung verboten.

Ich denke, dass eine schriftlich vereinbarte Hausordnung hier Abhilfe schafft. Du willst ja nicht 24 Stunden am Tag spielen und ständig laut johlend über den Rasen rennen...

.... wäre in meinem Bestand nicht möglich, denn ein Garten ist eben ein Garten.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du kannst alles mit dem Vermieter besprechen und im Mietvertrag ggf. festlegen.