Wildtriebe unseres Flieders beim Nachbarn - wer muss es entfernen?

5 Antworten

Das Gesetz sieht vor, das der Nachbar überwuchernde Äste, Wurzeln und Zweige abschneiden kann und das Schnittgut behalten darf. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen: Wenn Äste oder Zweige überwuchern, muss dem Eigentümer des Nachbargrundstücks zuvor Gelegenheit gegeben worden sein, den störenden Überhang innerhalb einer angemessenen Frist selbst zurückzuschneiden. Eine Fristsetzung sollte aber immer schriftlich oder vor Zeugen vorgenommen werden. Als angemessene Frist sind etwa drei Wochen anzusehen. Allerdings sollten die Wachstums- und Obsterntezeiten dabei berücksichtigt werden. Daher empfiehlt es sich, den Rückschnitt der überwachsenden Pflanzenteile im Winter zu verlangen. Achten Sie auch beim Kauf einer Pflanze z. B. bei Obstbäumen auch auf die richtigen Stammformen für Ihren Garten, damit Ihnen nach einigen Jahren der Baum nicht zu groß wird. Auch mögliche Standortbedingungen für viele Pflanzenarten sind durchaus zu beachten.

Das Abschneiden von überwachsenden Wurzeln ist zwar ohne vorherige Fristsetzung statthaft; allerdings ist zu vermeiden, dass der betreffende Baum oder Strauch dabei Schaden nimmt. Daher sollte auch bei der Wurzelentfernung auf die jährlichen Wachstumsperioden Rücksicht genommen werden. Überwachsende Wurzeln, Äste und Zweige dürfen nur dann abgeschnitten werden, wenn von diesen Pflanzenteilen eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung der eigenen Grundstücksbenutzung ausgeht.

Auf Kopfhöhe herüberreichende Äste und Zweige, leichte Beschattung oder Laubfall begründen von sich aus noch keine erhebliche Beeinträchtigung. Anders sieht es aus, wenn Wege oder Terrassen durch einen Pflanzen-Überwuchs beschädigt werden, niedrig hängende Zweige den Durchgang erschweren oder Rankenwerk für das Eindringen von Feuchtigkeit in Ihre Hauswand sorgt. Gleiches gilt auch, wenn Zweige einer giftigen Pflanzenart überwuchern. Ein Vergiftungsrisiko für Kinder und Tiere ist niemandem zuzumuten.

Quelle: http://www.baumschule-pflanzen.de/pflanzen-und-garten.shtml

Unter dem Link findest Du auch noch andere wichtige Sachen, was den Nachbarschaftsstreit betrifft, so für die Zukunft;-)

Das mit dem Flieder kennen wir auch, doch ist unser Zaun Gott sei Dank so niedrig, das ich immer schnell rüber greifen kann und den neuen Trieb entfernen kann;-)

Ich sehe es so: Solange ihr anbietet, die neuen Triebe selber zu entfernen und er Euch nicht die Möglichkeit gibt, diese zu entfernen, braucht ihr auch nicht die Rechnung einer Fachfirma zu bezahlen.

Über die Grenze gewachsene Äste etc. muss der Eigentümer der Pflanze entfernen; tut er das nicht, schriftlich asngemessene Frist setzen und erst dann selber abschneiden.

Wenn an einem solchen Ast Äpfel hängern gehören sie dem Nachbarn; Euch gehören sie erst dann, wenn sie auf Euer Grundstück gefallen sind.

Für jede Pflanze gibt es im jeweiligen Landesnachbarrechtsgesetz genaue Maße für den Grenzabstand. Wird dieser unterschritten habt ihr einen Rechtsanspruch auf Entfernung der Pflanze. Wenn die Bäume zu groß werden kann das aber durch Baumschutzsatzungen der Gemeinde aufgehoben werden.

Dass sich eine Pflanze nicht an einen Gartenzaun hält, hat nicht der Gartenbesitzer zu vertreten. Der Nachbar muss die unerwünschten Triebe schon selbst weg machen. In seinem Garten hast du ja gar nichts verloren.

Also vom Nachbarn "durchgewachsene" schneide ich auf unserer Seite ab. Bis jetzt hat er noch nichts gesagt! Wenn unsere durchwachsen,habe ich auch kein Problem damit! Der Nachbar kann sie entfernen. Dem bestehendem Flieder schadet es ja auch nicht!

Hallo,

Prinzipiell ist es schon so, dass der Nachbar von Euch verlangen kann, den grund des Flieder - Wildwuchses auf seinem Grundstück zu entfernen. Letztlich gingen die Wurzeltriebe ja von Eurem Flieder aus. :-(

Im Umkehrschluss hat der nachbar aber auch dafür zu sorgen, dass von seinem Grundstück nichts zu Euch herüberwuchert. ( Stichwort Rückschnitt der Hecke )

Wenn es zwischen Euch nachbarschaftlich allerdings nicht klappt, dann solltet Ihr Sicherheitshalber vorab eine Rechtsauskunft bei einem passenden Anwalt einholen, ob zunächst nicht Ihr nach Möglichkeiten suchen könnt, die Wildtriebe auf seinem Grundstück nachhaltig zu entfernen. In diesem Zuge dann auch gleich nachfragen, ob der Nachbar sofort eine Firma seiner Wahl beauftragen darf, bevor Ihr zum Zuge kamt.

mfg

Parhalia