Wildpinkeln strafbar, was soll der Mist?

10 Antworten

Wildpinkeln ist keine Seltenheit: Ob auf Festivals, Jahrmärkten oder einfach in einer unbekannten Gegend. Oft ist es so, dass entweder gar keine Toiletten oder viel zu wenige vorhanden sind.
Da kommt vor allem bei Männern schnell der Gedanke auf, dass sich ein langes Warten nicht lohnt – ein Baum oder ein Gebüschsind ja zumeist in der Nähe zu finden. Doch wer dabei erwischtwird, muss in der Regel tief in die Tasche greifen!
Öffentliches Urinieren, oder auch „draußen pinkeln“, bedeutet kurz gesagt, dass Personen ihre Notdurft im Freien verrichten. Ob diese Personen im Wald pinkeln oder einfach nur hinter einem Busch am Straßenrand ist dabei irrelevant, denn in der Öffentlichkeit zu urinieren, ist in Deutschland nicht erlaubt.

Bußgeld 35€ in den meisten Fällen.

https://www.bussgeldkatalog.org/wildpinkeln/

In Wald und Feld gibt es keine "Öffentlichkeit" - das trifft nur auf Gegenden zu, wo Menschen zugange sind.

@Dichterseele

streiche "sind" und setze "sein könnten" - und schon ist Wald und Feld wieder im Spiel ;-)

@Tuehpi

Ach ja, Du Erbsenzähler - natürlich nicht direkt neben Wegen...

Dichterseele wildpinkel ist wildpinkel und auch im Wald verboten steht sogar im Artikel wenn du den link mal anklicken tust

Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.

Wer sollte dich denn im Wald bestrafen?

In erster Linie geht es darum das nicht ständig irgendwelche Besoffenen in Hauseingänge oder vor die Kirchentür pissen. Wirst in der Stadt erwischt, dann kostet das Geld.

Im Wald bzw. der freien Natur ist es sehr unwahrscheinlich das man dafür bestraft wird.

Eben. Rechtsgrundlage ist die örtliche Satzung der Gemeinde. Deshalb nicht auf öffentlichen Grund (Straßen, Parks etc.) pieseln (sonst Ordnungswidrigkeit).

Auf Privatgelände ist es eine privatrechtliche Angelegenheit. Es kann Hausfriedensbruch sein (dann sogar Straftat). Voraussetzung ist aber, dass der Besitzer Dir vorher verboten hat, sein Grundstück zu betreten oder da hinzuschiffen. Meist ist der aber weit weg und ahnt nichts von "seinem Glück". xD

In Wäldern hat der Förster das Hausrecht.

Als guter Angler hast Du immer eine verschließbare leere 1,5 Liter Flasche dabei, einen Eimer oder eine Tüte. Ansonsten bist Du kein guter Angler, sondern ein Umwelferkel.

In Trinkwasserschutzzonen wird es besonders hart bestraft. Dort wird ausdrücklich verlangt, dass Du das Gewässer für eine Notdurft weiträumig (mehr als 1 km) zu verlassen hast. Heißt also einpacken.

Das ist doch schon ewig und 3 Tage unter Strafe gestellt.

Kann als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat geahndet werden, mit variierenden Bußgeldern und ggf. sogar Freiheitsstrafe.

Ist doch alles ein alter Hut.

In urbanen Gegenden gehört sich das auch nicht - aber in der freien Natur? Das wäre mir neu.

@Dichterseele

Da ist einfach die Gefahr entdeckt zu werden viel geringer und selbst wenn, haben es viele auch schon mal gemacht und gucken einfach weg... ;)
Verboten war es schon seit ich denken kann, egal wo...  

@Tuehpi

Das ist doch völlig unrealistisch - was soll einer denn tun, wenn er dringend muss?

@Dichterseele

Ich schlage vor, die Frage stellst du dem Gesetzgeber. Das hat der sich nämlich ausgedacht. Nicht ich :-)