1 Antwort

Das müssen Sie doch wissen.

Sofern sie keine Kenntnis von der Existenz unehelichen Kindern haben, müssen sie aber nicht nach solchen suchen.

Sollte später noch ein Erbe auftauchen, von den es vorab keine Kenntnis gab, hat dieser einen anteiligen Herausgabeanspruch nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung.

D.h. die Ansprüche sind auf das Begrenzt was noch da ist, bzw auf noch vorhandene Surrogate.