Wieviele uneheliche Geschwister habe ich?
Genaues weis ich nicht, wo kann ich es nachfragen?
Es geht um das Erbe meines Vaters.
1 Antwort
Das müssen Sie doch wissen.
Sofern sie keine Kenntnis von der Existenz unehelichen Kindern haben, müssen sie aber nicht nach solchen suchen.
Sollte später noch ein Erbe auftauchen, von den es vorab keine Kenntnis gab, hat dieser einen anteiligen Herausgabeanspruch nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung.
D.h. die Ansprüche sind auf das Begrenzt was noch da ist, bzw auf noch vorhandene Surrogate.