Erbrecht Frage wenn Vater verstorben ist
Nicht das jetzt jemand denkt das ich auf Geld aus bin, eher nicht. Aber wenn man was bekommt, freut man sich doch umso mehr.
Also, folgender Fall:
Mein Vater ist gestorben als ich 2 Jahre alt war. Er hatte 2 Geschwister. Sein Vater lebt nicht mehr und Mutter ist neu verheiratet.
Wenn die Mutter jetzt sterben sollte ( also meine Oma) bekommen nur die Geschwister meines Vater´s was oder rutsche ich an seine Stelle? Oder bekommt der Mann alles? Und was ist wenn der dann später stirbt, sind ja nicht seine Kinder.
Ich muss dazu sagen, ich weiß nicht ob es ein Testament gibt. Ich habe leider keinen Kontakt, da meine Oma sich nie um mich gekümmert hat. Habe vor 10 Jahren den Kontakt gesucht, aber ich wurde immer wieder von ihr abgewimmelt, man sagte mir das die Geschwister das nicht wollen, wegen Erbe und so.
9 Antworten
Als Enkel bist Du gesetzlich erbberechtigt (§ 1924 BGB).
§ 1924 Gesetzliche Erben erster Ordnung (1) Gesetzliche Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers. (2) Ein zur Zeit des Erbfalls lebender Abkömmling schließt die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge von der Erbfolge aus. (3) An die Stelle eines zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebenden Abkömmlings treten die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge (Erbfolge nach Stämmen). (4) Kinder erben zu gleichen Teilen.
grrrrrrrrrrr
Ich hasse Paragraphen-Deutsch :-s
lol
Ja, Du tritts als gesetzlicher Nachfolger an die Stelle Deines Vaters.
Der Mann erbt die Hälfte. Der Rest wird auf die Kinder, bzw. ihre Hinterbliebenen verteilt - soweit kein Testament vorhanden ist. Aber selbst dann hättest Du einen Anspruch auf einen Pflichtteil.
Mach Dich mal bei einem Anwalt kundig.
Wenn Sie Dich schon vor Jahren abgewimmelt hat, dann wirst Du sicherlich Dein Pflichtanteil einklagen müssen.
Mache einen Termin bei einem Anwalt aus, vereinbare aber vorher schon den Betrag, den Du für seine Beratung bezahlen musst.
Du solltest auch sicher sein, dass es keine Schulden gibt, nicht dass Du dann auch noch diese zu übernehmen hast.
Ich wünsche Dir viel Glück!
Dankeschön
Ihnen steht z.Z. lediglich der gesetzliche erteit nach dem verstorbenen Vater zu. Alles andere kann hier ohne nähere Kenntnis irgendwelcher testamentarischer Verfügungen nicht abschließend beantwortet werden. Stirbt die Oma, so treten Sie erbrechtlich an die Stelle des verstorbenen Vaters. Die neuverheiratete Mutter hat mit dem Erbe aus der Familie Ihres Vaters nichts zu schaffen.
Das ändert garnichts an meiner Antwort!
Ja aber den Pflichtanteil kannse in deinem Fall verwhren weil ihr nicht in einem Familiären verhältniss zueinander standet
versteh ich nicht.
Versteht keiner. Bei der Erbfolge geht's um Abstammung, nicht um ein 'familiäres Verhälnis'.
ok, dachte schon....kann ja nix dafür das sie nix von ihrer Enkelin wissen will
Jungs ich hatte nen Opa der wohnt in Bayen den Hatte ich noch nie gesehen der hat keine Kinder mehr und nur seine Frau gehabt. Laut anwalt hatte er kein Testament weil er nur 1 agehörigen hatte. Er wusste zwar das er noch enkel hatte aber glaubste wir haben nur 1 cent gesehen :D Auf jeden Fall hat der Anwalt uns das so erklärt das er uns nich alls Teil der Familie sah und deshalb : Pustekuchen
schlechter Anwalt gehabt würd ich sagen!
Kann sein... aber zugegeben ich kannte bis zu seinem Tod seinen Namen nicht :D
nein die Oma ist neu verheiratet. Meine Mutter und mein Vater waren nicht verheiratet.