Erbrecht Frage wenn Vater verstorben ist

9 Antworten

Als Enkel bist Du gesetzlich erbberechtigt (§ 1924 BGB).

§ 1924 Gesetzliche Erben erster Ordnung (1) Gesetzliche Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers. (2) Ein zur Zeit des Erbfalls lebender Abkömmling schließt die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge von der Erbfolge aus. (3) An die Stelle eines zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebenden Abkömmlings treten die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge (Erbfolge nach Stämmen). (4) Kinder erben zu gleichen Teilen.

grrrrrrrrrrr

Ich hasse Paragraphen-Deutsch :-s

lol

Ja, Du tritts als gesetzlicher Nachfolger an die Stelle Deines Vaters.

Der Mann erbt die Hälfte. Der Rest wird auf die Kinder, bzw. ihre Hinterbliebenen verteilt - soweit kein Testament vorhanden ist. Aber selbst dann hättest Du einen Anspruch auf einen Pflichtteil.

Mach Dich mal bei einem Anwalt kundig.

Wenn Sie Dich schon vor Jahren abgewimmelt hat, dann wirst Du sicherlich Dein Pflichtanteil einklagen müssen.

Mache einen Termin bei einem Anwalt aus, vereinbare aber vorher schon den Betrag, den Du für seine Beratung bezahlen musst.

Du solltest auch sicher sein, dass es keine Schulden gibt, nicht dass Du dann auch noch diese zu übernehmen hast.

Ich wünsche Dir viel Glück!

Dankeschön

Ihnen steht z.Z. lediglich der gesetzliche erteit nach dem verstorbenen Vater zu. Alles andere kann hier ohne nähere Kenntnis irgendwelcher testamentarischer Verfügungen nicht abschließend beantwortet werden. Stirbt die Oma, so treten Sie erbrechtlich an die Stelle des verstorbenen Vaters. Die neuverheiratete Mutter hat mit dem Erbe aus der Familie Ihres Vaters nichts zu schaffen.

nein die Oma ist neu verheiratet. Meine Mutter und mein Vater waren nicht verheiratet.

@stef1601

Das ändert garnichts an meiner Antwort!

Ja aber den Pflichtanteil kannse in deinem Fall verwhren weil ihr nicht in einem Familiären verhältniss zueinander standet

versteh ich nicht.

@stef1601

Versteht keiner. Bei der Erbfolge geht's um Abstammung, nicht um ein 'familiäres Verhälnis'.

@PatrickLassan

ok, dachte schon....kann ja nix dafür das sie nix von ihrer Enkelin wissen will

@stef1601

Jungs ich hatte nen Opa der wohnt in Bayen den Hatte ich noch nie gesehen der hat keine Kinder mehr und nur seine Frau gehabt. Laut anwalt hatte er kein Testament weil er nur 1 agehörigen hatte. Er wusste zwar das er noch enkel hatte aber glaubste wir haben nur 1 cent gesehen :D Auf jeden Fall hat der Anwalt uns das so erklärt das er uns nich alls Teil der Familie sah und deshalb : Pustekuchen

@Hunterfan

schlechter Anwalt gehabt würd ich sagen!

@stef1601

Kann sein... aber zugegeben ich kannte bis zu seinem Tod seinen Namen nicht :D