Wie viele Pflegekräfte müssen in einem Altenheim immer anwesend sein und die Aufsichtspflicht gewährleisten zu können?

1 Antwort

Da gibt es keine Gesetze, sondern der Personalschlüßel ist in den Versorgungsverträgen, den die Pflegeeinrichtungen mit den Pflege - u. KRankenkassen abschließen, aufgeführt.

Du musst als so nach Versorgungsverträgen NRW suchen.

Aber selbst in diesen gibt es keine konkrten Zahlen, da der Personalschlüßel eine variable Zahl ist.

Deshalb kannst du , wenn in der Mittagszeit nur eine Pflegekraft anwesend ist, keine Beschwerde einreichen.

Zum andern ist jede Pflegeeinrichtung zur Wirtschaftlichkeit, laut den Rahmenverträgen gezwungen und bekommt nur den offizellen Stellenschlüßel durch die Kassen bezahlt.

Hier kannst du einmal lesen wie kompliziert die Stellenschlüßelberechnung ist:

https://www.pflege-shv.de/index.php?page=pflegeschluessel