Wie viele Pflegekräfte müssen in einem Altenheim immer anwesend sein und die Aufsichtspflicht gewährleisten zu können?
Ich suche nach einem Gesetz o.ä. für NRW, in dem geregelt ist, wieviele Pflegekräfte anwesend sein müssen. Bisher habe ich nur dieses hier gefunden, da steht aber lediglich etwas über die Personalstruktur. https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000678#det321108
Meine Oma ist in einem Pflegeheim mit ca. 50 Bewohnern, 3 Wohnbereiche um die Mittagruhezeit ist oft nur EINE Pflekraft anwesend (ich habe extra mal gefragt).
1 Antwort
Da gibt es keine Gesetze, sondern der Personalschlüßel ist in den Versorgungsverträgen, den die Pflegeeinrichtungen mit den Pflege - u. KRankenkassen abschließen, aufgeführt.
Du musst als so nach Versorgungsverträgen NRW suchen.
Aber selbst in diesen gibt es keine konkrten Zahlen, da der Personalschlüßel eine variable Zahl ist.
Deshalb kannst du , wenn in der Mittagszeit nur eine Pflegekraft anwesend ist, keine Beschwerde einreichen.
Zum andern ist jede Pflegeeinrichtung zur Wirtschaftlichkeit, laut den Rahmenverträgen gezwungen und bekommt nur den offizellen Stellenschlüßel durch die Kassen bezahlt.
Hier kannst du einmal lesen wie kompliziert die Stellenschlüßelberechnung ist: