Wie viel Arbeitsstunden ist normal in einen Behindertenwerkstatt?

1 Antwort

Werkstättenverordnung (WVO)

Erster Abschnitt Fachliche Anforderungen an die Werkstatt für behinderte Menschen

§ 6 Beschäftigungszeit

(1) Die Werkstatt hat sicherzustellen, daß die behinderten Menschen im Berufsbildungs- und Arbeitsbereich wenigstens 35 (!!!) und höchstens 40 (!!!) Stunden wöchentlich beschäftigt werden können. Die Stundenzahlen umfassen Erholungspausen und Zeiten der Teilnahme an Maßnahmen im Sinne des § 5 Abs. 3.

(2) Einzelnen behinderten Menschen ist eine kürzere Beschäftigungszeit zu ermöglichen, wenn es wegen Art oder Schwere der Behinderung oder zur Erfüllung des Erziehungsauftrages notwendig erscheint.


das hat auch seinen Sinn, weil gemäß § 136 SGB IX der sinn dieser Werkstätten auch ist, den Übergang in normale Beschäftigungsverhältnisse zu ermöglichen bzw. die Fähigkeiten erweitern soll und ein angemessens Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsgerbnis bieten soll.

Die Unterteilung des Lohns in Lohnstufen ist damit auch korrekt .... weil § 136 SGB IX festlegt: Dass die Beschäftigung zu einem ihrer Leistung angemessenen Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis stattfinden muss

Das heißt wer mehr leistet erhält auch mehr Lohn. Das soll sicher auch ein Ansporn sein, sich im Rahmen siener Möglichekeiten weiter zu entwickeln und die Leistungsfähigkeit zu erhöhen .