Wieviel Geld steht mir als Student ( nicht mehr bei Eltern wohnend) zu?

4 Antworten

Das mit dem Gehalt der Frau deines Vaters sollte kein Problem sein, solche Informationen holt sich das Bafög-Amt selbst, wenn dir die Auskunft verweigert wird. Zum aktuellen Höchstsatz kann ich dir nichts sagen, dazuverdienen darfst du max. 400 Euro/ Monat.

pino1904 
Fragesteller
 07.01.2012, 01:41

Vielen Dank für die Antwort Jerne79. Gut zu wissen, dass sich das Bafög- Amt diese Informationen selbst holt. Dachte schon das möglicherweise ein Gang zum Rechtsanwalt hätte fällig werden müssen.

Du hast Anspruch auf Unterhalt und Bafög.

640€ ist der höchste Bafög Satz, den du kriegen kannst, aber wenn deine Eltern Unterhalt zahlen können kannst du das vergessen.

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2011/Duesseldorfer_Tabelle_2011.pdf

Hier findest du deinen Unterhaltsanspruch für 2011. Für 2012 ist noch keine Tabelle erschienen, da war das OLG Düsseldorf wohl faul.

Anspruch auf Bafög hast du weiterhin, aber nicht in voller Höhe.

Eifelmensch  07.01.2012, 05:44

Die Düsseldorfer Tabelle wird grundsätzlich nur alle 2 Jahre angepasst.

2012 gab es auch keinen Grund für eine Anpassung, da sich das sächliche Existenzminimum für Kinder, das die Grundlage der Tabellenbeträge der DDT bildet, nicht geändert hat.

ABR09  07.01.2012, 06:10
@Eifelmensch

Ich dachte sowass wird regelmäßiger an Lebenshaltungskosten und Inflation angepasst.

Für 2010 gibt es ja schließlich auch eine?

Mandava  07.01.2012, 10:35
@ABR09

640€

670€

Nach der Düsseldorfer Tabelle hat ein Student mit eingener Wohnung einen Unterhaltsbedarf von 670,-€.

Hierauf wird das Kindergeld voll angerechnet und ist an dich auszuzahlen.

Ein Bafögantrag muss gestellt werden und wird, falls gewährt, voll auf den Unterhaltsbedarf angerechnet.

Den Restbedarf müssen die Eltern, anteilsmäßig nach ihrem unterhaltsrelvanten Einkommen an dich zahlen. Deine Eltern haben dir gegenüber jeweils einen Selbstbehalt von 1150,-€. Minderjährige Kinder und Ehegatten deiner Eltern haben dir gegenüber vorrangige Unterhaltsansprüche, sofern sie nicht genügend eigenes Einkommen erzielen.