Wieviel Geld steht mir als Student ( nicht mehr bei Eltern wohnend) zu?
Hallo, meine Situation ist Folgende: Ich ( 20 Jahre) habe vor demnächst studiumsbedingt umzuziehen ( Entfernung 480 km). Zu dem Umzug kommt es, da ich von den Universitäten in meiner näheren Umgebung nur Absagen bekommen habe und an es an der Universität, in deren Stadt ich ziehen möchte keine Zulassungsbeschränkung gibt. Nun stelle ich mir die Frage, wie ich mir das Studium überhaupt finanzieren kann. Meine Eltern sind seit meinem 5. Lebensjahr getrennt und zu meinem Vater habe ich keinen Kontakt. Derzeit lebe ich ( noch) bei meiner Mutter. Wieviel Bafög mir zusteht kann hier nicht geklärt werden denke ich, da ich das Gehalt der Frau meines Vaters nicht weiß. Nun zu meinen Fragen: Wieviel Unterhalt müssen mir meine Eltern zahlen? Wird das Kindergeld vom Bafög abgezogen? In verschiedenen Foren habe ich gelesen, dass ein Student, der nicht zuhause wohnt, Anspruch auf 640 € hat... Heißt das, dass ich egal aus welchen verschiedenen Quellen ( Bafög, Unterhalt der Eltern, Kindergeld usw.) definitiv auf 640 € komme...? Wieviel Geld darf ich mir als Student dazuverdienen?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen und bedanke mich schonmal recht herzlich :D
4 Antworten
Das mit dem Gehalt der Frau deines Vaters sollte kein Problem sein, solche Informationen holt sich das Bafög-Amt selbst, wenn dir die Auskunft verweigert wird. Zum aktuellen Höchstsatz kann ich dir nichts sagen, dazuverdienen darfst du max. 400 Euro/ Monat.
Vielen Dank für die Antwort Jerne79. Gut zu wissen, dass sich das Bafög- Amt diese Informationen selbst holt. Dachte schon das möglicherweise ein Gang zum Rechtsanwalt hätte fällig werden müssen.
Probier mal den Bafög-Rechner :)
Du hast Anspruch auf Unterhalt und Bafög.
640€ ist der höchste Bafög Satz, den du kriegen kannst, aber wenn deine Eltern Unterhalt zahlen können kannst du das vergessen.
Hier findest du deinen Unterhaltsanspruch für 2011. Für 2012 ist noch keine Tabelle erschienen, da war das OLG Düsseldorf wohl faul.
Anspruch auf Bafög hast du weiterhin, aber nicht in voller Höhe.
Ich dachte sowass wird regelmäßiger an Lebenshaltungskosten und Inflation angepasst.
Für 2010 gibt es ja schließlich auch eine?
Nach der Düsseldorfer Tabelle hat ein Student mit eingener Wohnung einen Unterhaltsbedarf von 670,-€.
Hierauf wird das Kindergeld voll angerechnet und ist an dich auszuzahlen.
Ein Bafögantrag muss gestellt werden und wird, falls gewährt, voll auf den Unterhaltsbedarf angerechnet.
Den Restbedarf müssen die Eltern, anteilsmäßig nach ihrem unterhaltsrelvanten Einkommen an dich zahlen. Deine Eltern haben dir gegenüber jeweils einen Selbstbehalt von 1150,-€. Minderjährige Kinder und Ehegatten deiner Eltern haben dir gegenüber vorrangige Unterhaltsansprüche, sofern sie nicht genügend eigenes Einkommen erzielen.
Die Düsseldorfer Tabelle wird grundsätzlich nur alle 2 Jahre angepasst.
2012 gab es auch keinen Grund für eine Anpassung, da sich das sächliche Existenzminimum für Kinder, das die Grundlage der Tabellenbeträge der DDT bildet, nicht geändert hat.