Wie viel Unterhalt von meinen Eltern steht mir zu?

7 Antworten

Als Vater einer 25 jährigen Tochter fällt mir zu Deiner Frage und Deinen Anmerkungen gar nichts mehr ein. Meine Tochter studiert UND sorgt mit einem Nebenjob für das notwendige Taschengeld, welches sie neben dem von mir geleisteten Unterhalt benötigt. Seit 20 Jahren genießt Du Kost und Logis und hast immer noch nicht bemerkt, das man auch mal was leisten sollte? Ich würde Dir empfehlen, dass Du Dir eine eigene Wohnung nimmst, Regelunterhalt einforderst und Dein Leben selbst bestreitest. Verzeih die offenen Worte aber mach Dir mal Gedanken über Deine Sichtweise. Vielleicht wirst Du eines Tages selbst als Mutter in eine ähnliche Situation kommen vor der Deine Eltern heute mit Dir stehen.

Also, wie viel Unterhalt steht mir dann gesetzlich monatlich zu?

Der Unterhaltsanspruch errechnet sich aus der Summe der Einkommen der Eltern. Also 1300€+2000€ ergibt 625€. Ein Teil davon ist durch das Kindergeld abdeckt.

Bei den Eltern wohnend können diese den Unterhalt aber in Naturalien + Taschengeld erbringen. Sprich alle notwendigen Kosten übernehmen. Auch eine Teilweise Erbringung in Naturalien und teilweise in Geld ist möglich.

Ja, also habe ich ja doch Unterhaltsanspruch. Wie viel Taschengeld sollte ich denn nun jetzt bekommen? 100€ im Monat?

@wogloriawohnt

(2) Haben Eltern einem unverheirateten Kind Unterhalt zu gewähren, können sie bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit im Voraus der Unterhalt gewährt werden soll, sofern auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht genommen wird. Ist das Kind minderjährig, kann ein Elternteil, dem die Sorge für die Person des Kindes nicht zusteht, eine Bestimmung nur für die Zeit treffen, in der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen ist.

Wieviel Taschengeld zu zahlen ist, hängt davon ab, was in Naturalien geleistet wird. Als reines Taschengeld, sprich wenn damit keine regelmäßigen Ausgaben abzudecken sind, wären 100€/ Monat sicher ein guter Wert. Eine genaue gesetzliche Regel gibt es nicht, das Unterhaltsrecht ist da ziemlich diffus.

Wegen meiner Frage zum Unterhalt nochmal. Was für einen Unterhaltsanspruch habe ich, wenn ich zweimal ein Studium begonnen und abgebrochen habe und nun eine Ausbildung beginne. Ich habe in keinem Beruf gearbeitet und habe auch keine Ausbildung oder Berufsqualifizierung. Steht mir Unterhalt von meinen Eltern nun zu? Wenn ja, wie viel?

In Bezug auf den Abbruch ist es so, das der Unterhaltsanspruch nur vorhanden oder verwirkt sein kann. Sprich das hat Nichts mit der Höhe des Anspruchs zu tun, sondern ist ein Alles oder Nichts. Da Sie erst 20 sind und offenbar eine Hochschulzulassung haben, würde ich aber mal schwer davon ausgehen, das da noch Nichts verwirkt ist.

Grundsätzlich ist den Unterhaltsberechtigten nämlich eine gewisse Orientierung zuzustehen. Problematisch sind Abbrüche bei einer fortgeschritten Ausbildung, sprich wenn z.B. nach 4 Jahren Studium das Fach gewechselt wird, müssen schon sehr triftige Gründe vorgebracht werden.

Dir stehen dann 216€ zu. Natürlich steht es aber deinen Eltern dann zu von dir Wohnkosten, Essensgeld, Kosten für Nebenkosten und allen Produkten (Hygieneartikel etc) zu bekommen. Damit würdest du verlieren..

Deine Eltern müssen dir kein Taschengeld geben, sie müssen dir ein Dach über dem Kopf geben und dich ernähren und dafür sorgen, dass du nicht nackt rumlaufen musst.

Du verursachst ja Kosten daheim, desegen müsstest du Bafög (wenn du welches bekommen hättest) auch daheim abgeben, denn sie zahlen ja alles für dich.

An 18 kannst du alle Jobs nehmen. Ich habe selbst eine schulische Ausbidlung gemacht und weiß viel Zeit man dann hat. Du kannst arbeiten gehen,. ein 450€ Job ist immer drin und sind meist nur 10 stunden die woche, die du wirklich mit links machen kannst. dann kannst du dir auch sachen kaufen, die du möchtest (zb bestimmte Kleidung oder Freizeit mit Freunden)

Deine Eltern sind aber wirklich nicht verpflichtet dir noch Geld zu geben. Erst wenn sie dich vor die Tür setzen und dir triotz Unterhaltspflicht nicht erlauben daheim wohnen zu bleiben, erst dann würdest du auch Bargeld bekomme müssen. Solange sie dich aber mit allem unterhalten (und da reichen Kindergeld und die 216€ absolut nicht bei den ganzen Kosten), musst du dir für alles Freizeitmäßige selbst was verdienen.

Tolle Antwort! :D Wirklich gute Antwort, du bekommst den Stern dann von mir! Ja, da hast du recht mit allem was du sagst. Und was soll ich denn für einen Nebenjob machen...das weiß ich nicht. An der Kasse im Supermarkt habe ich mich auch schon probiert, aber das war wirklich unmachbar für mich...was kann ich denn Anderes machen? Was hast du denn für einen Nebenjob gemacht, wenn ich fragen darf? ;)

@wogloriawohnt

Wobei ich dazu sagen muss, dass ich von ihnen aber keine Kleidung bekomme, weil du ja gesagt hast, dass das ja auch darunter fällt. Also, Kleidung und Kosmetika erhalte ich NICHT von ihnen. Was sagst du dazu?

@wogloriawohnt

Und außerdem hat mich auch Bafög abgelehnt, mit der Begründung, weil meine Eltern genug verdienen. Also?

@wogloriawohnt

Also die Jobs hab ich bisher gemacht: (manche sind besser als andere, aber ich hab immer alles genommen, was da war, wenn ich Geld brauchte):

Regale einräumen/Kasse im Supermarkt, Spülen in Restaurants, Kellnern in Restaurants, bei McDonalds. BüurgerKing gearbeitet, Flyer verteilt von Subway, Zeitungen austragen.

ab 18: Telefoninterviews bei der Marktforschung, in den Ferien bei Zeitarbeitsfirma gearbeitet (40-stunden-woche, wo gebraucht wurde, am Fießband etc), an der Tankestelle an der Kasse. Zurzeit arbeite ich in der Marktforschung neben der Uni. das sind grad mal 10 stunden die woche (2 tage je 5 Stunden) und komme damit auf meine 360€ pro monat und das ist wirklich locker drin

Der Job gefällt mir auch nicht jeden Tag, aber für Geld muss man was machen. am schluss kann ich mir einiges mehr leisten und das ist es mehr als wert ;-)

Und außerdem hat mich auch Bafög abgelehnt, mit der Begründung, weil meine Eltern genug verdienen. Also?

Genau. Also: Bafög gibt es um Eltern zu entlasten. Bafög gibt es dann, wenn die eltern nicht genug verdienen und die Kinder in Ausbildung zu stark belasten würden. dann gäbe es Bafög. was aber für die Eltern ist, da diese ja alle Kosten tragen. Du bekommst kein Bafög, weil deine eltern genug verdienen. Deine eltern brauchen also kein extrageld vom staat, sondern können das aus eigener Tasche bezahlen.

Unterhalt, Bafög oder Kindergeld ist immer für denjenigen der die Kosten trägt. Dazu gehört Kleidung (in gewissem Maße) aber keine Kosmetika.

Es geht darum dass du von deinen eltern die Grundsachen bekommst. wenn du keine Jeans mehr im Schrank hast, weil alle kaputt sind, muss man dir schon eine neue besorgen (aber halt auch nicht für 100€).

Ich gehe mal nicht davon aus, dass du im schrank keine sachen hast, sondern vermutlich willst du öfter neue Sachen, sachen, die "in" sind?!? wenn ja, dann müssen deine eltern das nicht finanzieren. Kosmetika auch nicht.

Wenn es wirklich so ist, dass du keine Hose und kein Shirt hast und deine Eltern sich weigern dir was zu kaufen, dass du nicht nackt rumlaufen musst (nicht nacht, nicht trendy oder so), dann solltest du mit ihnen reden und ausmachen, dass sie 2 mal im Jahr für 100-150€ zahlen sollen. Ich finde 2mal im Jahr reicht das (also pro Jahr 200-300€)

@comedyla

Ich bitte dich, ein bisschen Taschengeld kriegt doch jeder, ich will ja auch nicht viel.

@wogloriawohnt

du willst ja gleich 100€.. das ist schon viel.

ich hab ab 14 keins bekommen. also "jeder" ist auch nicht richtig.

wie gesagt, es gibt kein Gesetz dazu. aber du könntest dich mal deinen Eltern anhähern mit ihnen reden, vorschlagen, sagen, dass du zb für 30€ taschengeld auch was im Haushalt machst oder zb auch mal sonntags kochst etc. und schon ist das eine andere Basis.

damit kommst du wirklich weiter, da es kein gesetz gibt, dass Kinder Taschengeld bekommen. das ist eine freiwillige Leistung und Eltern geben sowas eher, wenn man ihnen entgegenkommt..

@wogloriawohnt

und was sagen deine eltern, warum sie dir nichts geben?

deine frage war:

Also, wie viel Unterhalt steht mir dann gesetzlich monatlich zu?

antwort: nichts! auch wenn dir das nicht passt. egal was du hier für googletreffer raussuchst, das ändert nichts, aber auch gar nichts, an der Gesetzlage.

Wenn das deine erste Ausbildung ist,steht dir Unterhalt von deinen Eltern zu !!! Ab dem 18 Lebensjahr sind beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet.Dir würden laut Düsseldorfer Tabelle bei einem gesamten Einkommen deiner Eltern von 3300 € Netto,ein Unterhalt von 625 € zustehen,in diesem Betrag sind bereits die 184 € Kindergeld enthalten.Also nach Abzug des Kindergeldes blieben noch 441€ Unterhaltsanspruch übrig.Das würde dir zustehen,wenn du in einem eigenen Haushalt leben würdest.Da du aber noch bei deinen Eltern lebst,verringert sich auch dein Unterhaltsanspruch.Bei Bafög für Studierende liegt der Höchstsatz bei 495 €,wenn man noch bei den Eltern lebt und die Voraussetzungen erfüllt.Ich würde schon sagen,das dir mit 20 Jahren zumindest ein Taschengeld zustehen würde,denn deinen dir zustehenden Unterhaltsanspruch,brauchst du ja nicht auf.

Bei Bafög für Studierende liegt der Höchstsatz bei 495 €

bei schülern in einer schulischen Ausbildung (was hier der fall ist) sind es nur 216€.

@comedyla

Danke,alles klar !!!

Das heißt, ich müsst schon Taschengeld bekommen. Kann mir auch mal endlich jemand sagen, WIE VIEL denn jetzt???? Bitte

@wogloriawohnt

Nein müsstest du nicht. Es gibt kein Recht von Kindern auf Taschengeld und keine Pflicht von Eltern Taschengeld zu zahlen.

Es gibt kein gesetz der Welt, das Eltern dazu verpflichtet.

Du solltest aufhören darauf zu beharren, was dir "zusteht", sondern eher das gespräch suchen. Du wohnt mit 20 bei deinen Eltern, bist in Ausbildung, hast keinen nebenjob, hättest nebenher locker Zeit und über 18 auch die Möglichkeit zu arbeiten ohne Einschränkungen...

Dass man von Kindern mit 14 nicht verlangen kann, dass sie nebenher so viel geld verdienen, ist klar. aber mit 20 Jahren?!?

@comedyla

Nein müsstest du nicht. Es gibt kein Recht von Kindern auf Taschengeld und keine Pflicht von Eltern Taschengeld zu zahlen.

Bei volljährigen sind die Eltern zum Barunterhalt verpflichtet. Es kann zwar alternativ auch Naturalunterhalt geleistet werden, aber ein gewisser betrag muss zur freien verfügung stehen.

Es gibt kein gesetz der Welt, das Eltern dazu verpflichtet.

http://dejure.org/gesetze/BGB/1612.html

ist klar. aber mit 20 Jahren?!?

Wenn das Kind noch zur Schule geht, dann besteht keine Erwerbsobligenheit.

Wenn du in Erstausbildung bist, tragen die Eltern ALLE Ausbildungskosten und sorgen für dein Leibeswohl. Einklagbar könnten 670 E sein, wenn du alleine lebst. Da du aber schon Ausbildungen abgebrochen hast, ist das recht fraglich.

Das Taschengeld für Heimbewohner beträgt cs 100 E, der Bekleidungssatz fur Sozialhilfeempfänger bei ca 25 E. Das waeren also Daten für eine Verhandlung.

Wie viel Taschengeld muss ich denn nun bekommen. Nebenher arbeiten wird mir wohl zu viel werden neben der Ausbildung, die sehr lernintensiv wird. Ich möchte mir auch nicht meine Noten versauen.

@wogloriawohnt

ach komm du kommst zwischen 13 Uhr und 15 Uhr aus der Schule. hast Sa und So frei. Würde es dich echt umbringen, pro Woche 5-10 Stunden zu arbeiten? schon alleine die Zeit, du die hier nutzt, könntest du sinnvoller mit arbeiten nutzen.

Die schule wird nicht drunter leiden, eher deine Freizeit. Du musst ja nicht mal auf die 400€ kommen, es reichen ja schon 150-200€ und das sind nicht mal 5 stunden pro Woche.

5 Stunden von 168 Stunden und du würdest das nicht schaffen? das glaub ich nicht... Und deine Noten würden auch nicht drunter leiden. Dann hockst du halt weniger am PC oder vor dem TV und schon hast du einiges an Kohlle mehr und musst nicht immer nach Geld fragen..

Ich sag das echt aus eigener Erfahrung.

@wogloriawohnt

ach komm du kommst zwischen 13 Uhr und 15 Uhr aus der Schule. hast Sa und So frei. Würde es dich echt umbringen, pro Woche 5-10 Stunden zu arbeiten? schon alleine die Zeit, du die hier nutzt, könntest du sinnvoller mit arbeiten nutzen.

Die schule wird nicht drunter leiden, eher deine Freizeit. Du musst ja nicht mal auf die 400€ kommen, es reichen ja schon 150-200€ und das sind nicht mal 5 stunden pro Woche.

5 Stunden von 168 Stunden und du würdest das nicht schaffen? das glaub ich nicht... Und deine Noten würden auch nicht drunter leiden. Dann hockst du halt weniger am PC oder vor dem TV und schon hast du einiges an Kohlle mehr und musst nicht immer nach Geld fragen..

Ich sag das echt aus eigener Erfahrung.

@comedyla

Es gibt doch eh keine Jobs! Ich habe schon überall gesucht, an der Kasse im Supermarkt ist zu hart für mich gewesen, vor allem für Anfänger. Was soll ich denn arbeiten? Und wo kann man schon für 5 Stunden überhaupt arbeiten? Außerdem steht mir schon Taschengeld zu: http://taschengeldtabelle.com/die-tabelle/

@wogloriawohnt

Die Taschengeldtabelle – Soviel Taschengeld ist für Jugendliche angebracht.

angenbracht ist kein "zustehen". Du verstehst den Unterschied nicht, oder?`

es steht dir NICHT zu. es gibt kein Gesetz!!!!!! Ob deine eltern dir zahlen ist freiwillig und deine Chancen erhöhen sich, wenn du dich anständig verhälst und nett und lieb nachfragst statt zu sagen "aber mir steht das zu"

was bedeutet zustehen? dir steht mit 20 zu dein eigenes Geld zu verdienen und wäre auch angebracht. Trotzdem gibt es kein Gesetz der Welt, das dich zu einem nebenjob zwingen könnte.

"Pflicht", "Recht" und "angebracht sein" sind ganz unterschiedliche Sachen.

ps: wenn ich seit ich 14 bin durchgehend mind. einen Job habe, wirst du auch einen finden. du willst bloß nicht und gibst frühzeitig auf. am anfang ist alles erstmal schwer, da musst du durchhalten.

auch nach deiner ausbildung bist du in deinem beruf Anfänger, da musst du dich trotzdem durchbeißen und lernen und kanstt/solltest es nicht einfach hinwerfen.

@comedyla

Ich meine ja auch nicht, dass es mir ZUSTEHT! Sondern nach dem Taschengeldrichtwert wäre es schön, wenn sie es zahlen WÜRDEN. Naja, egal, genug diskutiert...