Wieviel Geld darf man MAXIMAL als 14 Jähriger ausgeben?

10 Antworten

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Es geht weniger um die Frage,ob du das Geschäft abschließen darfst, sondern ob du es kannst, sprich der Vertrag wirksam ist.

Stimmen deine Eltern den Kauf zu, ist dieser von Anfang an wirksam. § 107 BGB

Schließt du den Vertrag ohne diese Einwilligung ab, ist dieser erstmal schwebend unwirksam. Deine Eltern können diesem im Nachhinein zustimmen, dann ist er wirksam, ansonsten nicht. § 108 BGB

Dann gibt es aber noch den § 110 BGB, das Bewirken mit eigenen Mitteln, die dir zur freien Verfügung oder zu diesem Zweck gegeben wurde. Tatsächlich beschränkt dieser nichts in der Geldmenge. Hast du so und so viel angespart bzw. so und so viel zu Weihnachten bekommen etc. und die Eltern sagen, du darfst damit kaufen, was du möchtest (freie Verfügung) oder du darfst dir ein Headset kaufen (zweckgebunden), dann ist auch hier der Vertrag wirksam.

Das Problem in der Praxis: der Verkäufer weiß nicht, ob das tatsächlich stimmt bzw. kann dasspäter auch kaum nachweisen und bleibt dann auf einen nicht wirksamen Vertrag sitzen. Das heißt, auch wenn das Geschäft rechtlich wirksam wäre, kann der Verkäufer natürlich frei entscheiden, mit wem er Verträge abschließt.

Nicht einmal einen Euro dafst du ohne Zustimmung deiner Eltern ausgeben, wenn sie bsplsw. die damit erstandenen Panini-Bildchen als Geldverschwendung ansehen.

Denn ohne deren erforderliche Zustimmung n. §§ 107 f. BGB kommt keinerlei wirksamer Kaufvertrag eines Minderjährigen zustande, wenn er mit Mitteln bewirkt wurde, die nicht zur allgemeinen Verwednung oder für diesen Zweck überlassen wurden.

Leider kapieren - auch diesmal nicht - die meisten diese wichtige Einschränkung des sog. Taschengeldparagrafen 110 BGB :-(

Mit einem 150-Euro-Kopfhörer funktioniert das erst Recht nicht. Der Händler dürfte vorher die Zustimmung der Eltern verlangen, hat er doch kein Interesse, einen angegrabbelten, benutzten KH ohne Hygiene-Schutz oder O-Verpackung zum vollen Preis zurückzunehmen, wenn die Eltern Nichtigkeit des Verkaufs gelten machen und das volle Geld von ihm zurückfordern.

G imager761

Manche Geschäfte machen es, manche nicht. Rechtlich darfst du dir vom Taschengeld kaufen was du willst, aber auch nur ein Monatsgehalt (Richtwert max. 60€), Angespartes zählt nicht. Wenn du dir also was kaufst über deinem Taschengeld können es deine Eltern wieder zurückgeben, der Kaufvertrag verfällt. Aus diesem Grund (Pflich der Rücknahme des Artikels) lassen manche Geschäfte das nicht zu, an Minderjährge so teure Ware zu verkaufen.... Hast du aber zum Beispiel eine Einwilligung (auch schriftlich) deiner Eltern, dann darfst du es dir kaufen.

Danke für die Ausführliche Antwort!

gerne! :-)


Rechtlich darfst du dir vom Taschengeld kaufen was du willst

Eben nicht, sondern das, was "ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden" ist, § 110 BGB.

Man darf eben nicht auf Eis, Cola, Kinokarte verzichten und sein Taschengeld horten, um sich einen teuren Elektroartikel zu kaufen, für den es garnicht gegeben wurde :-O 



klar darf man das! Nur nicht ansammeln

In der Regel darfst du es nicht, wenn du keine Einwilligung vom gesetzlichen Vertreter hast.

Der berühmt-berüchtigte Taschengeldparagraph (§110 BGB) besagt allerdings, dass du einen solchen Kauf nur dann "mit eigenen Mitteln", also mit deinem eigenen Geld, abwickeln darfst, wenn dir das Geld zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung von deinen Eltern überlassen wurde, d.h. dein Taschengeld. Wie viel du ausgeben darfst, ist nicht geregelt, aber es zählt nur das, was du ungefähr in einem Monat bekommen kannst.

Es kann also sein, dass der Verkäufer dran zweifelt, dass du im Monat so viel Geld kriegst, und dass er dann eine Einwilligung der Eltern sehen will.

Mit Zustimmung deiner Eltern oder Geld welches dir von deinen Eltern zur freien Verfügung zugeteilt wurde, darfst Du soviel ausgeben wie Du zur Verfügung hast.

Ohne Zustimmung nur circa so viel, wie man pro Monat Taschengeld erhält.

@HalloHalloHi

Ohne Zustimmung darf er streng genommen gar nichts ausgeben, nichteinmal "Kleinstgeschäfte", bei diesen Beträgen geht man aber davon aus das dieses Geld dem Jugendlichen oder Kind zur freien Verfügung gestellt wurde vom gesetzlichen Vertreter.

Nichts anderes sagt der sogenannte Taschengeldparagraph aus (BGB §110): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__110.html