Sind Handwerkerkosten im gepachteten Kleingarten steuerlich absetzbar?


07.01.2020, 19:13

Werden Pächter vom Finanzamt wie Mieter behandelt, wenn es um die Handwerkerkosten geht?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Sie können Arbeiten am Haus, an der Wohnung oder am dazugehörigen Grundstück steuerlich absetzen. Eine Nutzung als Ferienwohnung, Wochenendhaus oder Zweitwohn ist kein Problem, ebenso wenig die mietfreie Nutzung der Immobilie durch eigene Kinder. Sie müssen nicht der Eigentümer der Wohnung sein, auch Mieter können Handwerkerkosten steuerlich geltend machen. Wenn Sie Eigentümer sind, fallen auch Arbeiten, die vor Ihrem geplanten Einzug in eine bereits bestehende Immobilie erfolgen, unter dieses Gesetz, und Sie können die Kosten dafür steuerlich geltend machen.

https://www.focus.de/finanzen/praxistipps/handwerkerkosten-von-der-steuer-absetzen-darauf-muessen-sie-achten_id_7398191.html

Woher ich das weiß:Recherche

Wenn du Einnahmen durch das Gartenhaus hast, kannst du natürlich die Ausgaben steuerlich absetzen.

Petz1900  06.01.2020, 15:22

und für das selbstbewohnte Haus?

doch wohl auch.....

Barbarosse  06.01.2020, 15:28
@Petz1900

Was hat der gepachtete Kleingarten mit Gartenhaus mit dem bewohnten Haus zu tun?

Jede Immobilie wird getrennt abgerechnet!

Petz1900  06.01.2020, 15:45
@Barbarosse

Wieso muss man Einnahmen haben um Handwerkerkosten für das Gartenhaus absetzen zu können?

Barbarosse  06.01.2020, 16:04
@Petz1900

Wie willst du Steuern sparen, wenn du keine Einnahmen hast?

Petz1900  06.01.2020, 17:52
@Barbarosse

Ich habe Einnahmen, aber nicht durch das Gartenhaus

Barbarosse  06.01.2020, 17:52
@Petz1900

Welche denn?

Helefant  06.01.2020, 18:21
@Barbarosse

:D Er wird schon irgendwelche Einnahmen haben. Die Geltendmachung von Handwerkerkosten in der eigenen Wohnung bzw. im eigenen Haus ist nicht an die Einnahmen gebunden. Freilich, sie wirken sich nur aus, wenn überhaupt irgendwelche Einnahmen vorhanden sind.

Barbarosse  06.01.2020, 18:22
@Helefant

Sicher hat er Einkünfte, Arbeitslohn, Rente - nur besteht da kein Zusammenhang mit Gebäudekosten.

Helefant  06.01.2020, 18:26
@Barbarosse

Von den Handwerkerkosten werden dann bis zu 20 % durch das Finanzamt auf die Einkommensteuer angerechnet. Jedenfalls wenn es sich dabei um Lohnkosten u. ä. handelt.