Wie wird die Kirchensteuer aufgeteilt, die in Deutschand zb von Muslimen,Hindus,Juden usw. gezahlt

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
rubicon66 
Fragesteller
 28.01.2010, 21:06

auch hier finde ich keine antwort auf meine Frage!

AlexGay  28.01.2010, 21:09
@rubicon66

Lesen kannst Du aber?

Derzeit nutzen folgende Kirchen und Organisationen die Möglichkeit des Kirchensteuereinzugs durch staatliche Organe:

  • die Gliedkirchen der EKD; Konfessionsmerkmal: „ev“ (Kennzahl „61“ bei der Lohnsteuer-Anmeldung[5])
  • die Bistümer der Römisch-Katholischen Kirche; Konfessionsmerkmal: „rk“ (Kennzahl „62“)
  • das Katholische Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland; Konfessionsmerkmal: „ak“ (Kennzahl „63“)
  • die Freireligiösen Gemeinden (Landesgemeinden Baden, Mainz, Offenbach und Pfalz)
  • die Unitarische Religionsgemeinschaft Freie Protestanten
  • die jüdischen Gemeinden („Kultussteuer“)
rubicon66 
Fragesteller
 28.01.2010, 21:24
@AlexGay

dann lies mal meine Frage RICHTIG!

AlexGay  28.01.2010, 21:39
@rubicon66

ICH HABE DIE FRAGE GELESEN! MUSLIME UND HINDUS FÜHREN KEINE KIRCHENSTEUER AB!!!!!

ICH GLAUB DU KANNST NICHT LESEN !!!!!

AlexGay  05.02.2010, 21:22
@AlexGay

Oh danke, hätte nicht erwartet daß Du mich trotzdem als hilfreichste Antwort auszeichnest...

rubicon66 
Fragesteller
 06.02.2010, 17:07

Hallo,Alex! Per mail kam dein, etwas stutzender, Dank für dieses Sternchen hier!Finde diese nachricht hier nicht?! Deshalb antworte ich hier über diesen kommentar! Warum sollte ich dir diese anerkennung für die beste antwort nicht zukommen lassen? Es ist die beste antwort!Da ich mehhr als 8 jahre nicht in d war, waren mir die änderungen nicht bekannt!Ich habe mich einfach nur daran erinnert, dass ich mehrfach kirchensteuer zahlen musste,obwohl ich keiner konfession angehöre!Alles klaro?!

jetzt ist deine antwort hier erschienen!!!???

Ist nicht wahr.

Die Kirchensteuer wird nur von einigen Körperschaften des öffentlichen Rechts eingezogen (auch nicht von allen), sicher jedoch von der ev. und kath. Kirche. Diese Steuer wird dementsprechend auch nur den Körperschaften d.h. Kirchen zu Gute kommen.

Der Rest der kirchen, Religionen , Tempel, Glaubensgemeinschaften etc. zieht normalerweise als Verein oder Gruppe von ihren Mitgliedern die Beiträge ein. Aufgrund alter Vereinbarungen zwischen Staat und Kirche, bekommen aber diese Amtskirchen auch noch etwas von der normalen Steuer und den staatlichen Geldern ab, und diese wiederum trägt jeder Einwohner, auch Atheisten, Muslime, kath. und ev. Christen usw.

Alle 10 bzw. nun 11 vom staat rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften (Körperschaft des öffentlichen Rechts, kurz K.d.ö.R.) müssen Kirchensteuer zahlen. Und zwar nach den Bedienungen die die jeweilige Religionsgemeinschaft in ihrem Staatsvertrag festlegt!

Außer Zeugen Jehovas. Die zahlen keine Kirchensteuer, weil ihre Kirche darauf verzichtet. Der Unterhalt aller Tätigkeiten uns Steuern wird durch anonyme freiwillige Spenden sicher gestellt.

Hindus und Buddhisten müssen Jährlich Wallfahren. und spenden in den jeweiligen Heiligtümern und Tempeln.

Die <100.000 Jüdischen Gemeindemitglieder haben seit 2003 einen Staatsvertrag. Jährlich werden 3 Millionen Euro aus der Staatskasse an ihren Verband überwiesen. Die Gemeinden ziehen zusätzlich von ihren Mitgliedern den Zehnten ab.

Die 72 islamischen Sekten (siehe Wikipedia) haben drei islamische Steuern, die aber nicht der Staat einzieht.

Nur die Ahmadiyya Muslim Jamaatals als einzige Muslimische Gemeinde hat in Deutschland Körperschaftsstatus! Und zwar nur in Hessen und Hamburg. Deshalb zieht sie auch keine Steuern ein.

Im Islam gibt es die Zakat, die Vermögenssteuer, die ab 3350€ Jahreseinkommen von der Gemeinde (in arabischen Ländern von der Bank) eingetrieben wird. Sie ist auf 2,5% festgesetzt!

Die Gidiya, die Ungläubigensteuer, zahlt hier offiziell niemand. Viele Moslems nutzen diese aber als Sozialhilfe- bzw. Steuerbetrug. Indem sie gefälschte Zahlungen z.B. bei der Steuererklärung abgeben.

Die Armensteuer im Islam beträgt 10%, Ist aber freiwillig.

Katholische und Evangelische Gläubige zahlen die selben Steuern. Wie auch einige kleinere Ableger Kirchen. In Bayern und Badem-Würtemberg beträgt die Steuer 8%. In den restlichen Bundesländern 9%.

Hinzu kommt die Kapitalertragssteuer! Mit den selben Steuersätzen. 2015 haben geschätzt 1,3 Gläubige diese Steuer hinterzogen. Seit Einführung 2009 verlassen jährlich etwa jeweils 400.000 Gläubige deshalb die Kirchen!

Zum Vergleich: Wegen anderer Glaubensansichten und Missbrauch verlassen nur 66.000 Gläubige ihre Kirche!

Dann gibt es noch die Grundstückssteuer. Die beide Kirchen für Grundstücke, Häuser und Wohnungen eintreiben lassen. Diese beträgt 10% jährlich.
Nimmt man dazu noch Almosen, Türsegnung und die Kollekte, sowie Gebühren für Hochzeit und Beerdigung, zahlen Katholiken und Evangelische Mitglieder am meisten Steuern.

Als Zeuge Jehovas ist das alles für mich fremd.

Gehörst du keiner Kirche an, steht auf deiner Lohnsteuerkarte auch nichts unter "Konfession". Und dann wird dir auch keine Kirchensteuer abgezogen.

Kirchensteuer zahlt nur, wer sich zu einer Glaubensgemeinschaft bekennt, die ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland oder einem Bundesland hat.

rubicon66 
Fragesteller
 28.01.2010, 21:04

absolut falsch!!

AlexGay  28.01.2010, 21:18
@rubicon66

Häh? Was ist daran falsch?

rubicon66 
Fragesteller
 28.01.2010, 21:32
@AlexGay

weil zum beispiel JEDEM arbeitslosen,jedem `gering verdiener, kirchensteuer einbehalten einbehalten wird,AUCH, wenn er KEINER konfession angehört!Auch im splittingverfahren bei eheleuten,wenn einer konfessionslos,wird gesamt kirchensteuer einbehalten!Es gibt noch mehr beispiele,aber mir reicht´s!

AlexGay  28.01.2010, 21:41
@rubicon66

Das stimmt doch überhaupt nicht!

AlexGay  28.01.2010, 21:42
@AlexGay

Du meinst bestimmt die Regelung vor 2005? Die „fiktive“ Kirchensteuer: Bis zum Jahr 2004 wurde bei allen, auch den konfessionslosen Beziehern von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, des Vorruhestands- und Unterhaltsgeldes sowie des Kurzarbeiter- und Schlechtwettergeldes ein Abschlag in Höhe der „fiktiv“ anfallenden Kirchensteuer vom Arbeitslosengeld vorgenommen; der Betrag kam den Kirchen nicht zugute. Die Kritik sah darin eine „Verquickung von Staat und Kirche“, denn die „einbehaltene Kirchensteuer“ wurde als „gewöhnlich anfallender Entgeltabzug“ bezeichnet. Erst mit der Neuregelung von ALG II ab 1. Januar 2005 ist diese Regelung weggefallen. Zur Frage der Rechtmäßigkeit dieser bis einschließlich 2004 geltenden Regelung ist noch ein Rechtsstreit beim Europäischen Gerichtshof anhängig.

AlexGay  28.01.2010, 21:43
@AlexGay

steht alles in dem Link den ich dir geschickt hab ... aber der Herr mag ihn ja nicht lesen ... oder kann ihn nicht lesen ?

rubicon66 
Fragesteller
 28.01.2010, 22:21
@AlexGay

du bist aber ein ganz freudlicher!

AlexGay  28.01.2010, 22:28
@rubicon66

Kennst den Spruch "Wie man in den Wald hineinruft"?