Wie wird der Wert von Kryptowährungen für Steuererhebungen gemessen?

2 Antworten

Ich würde sagen, dass es sich dabei um einen Tausch i.S.d. § 6 (6) S. 1 EStG handelt.

Der gemeine Wert für das hingegeben Wirtschaftsgut (also z. B. Bitcoin) abzgl. der Anschaffungskosten würde dann den Gewinn i.S.d. § 23 EStG darstellen.

Die Anschaffungskosten für das neue Wirtschaftsgut wären dann der gemeine Wert der Bitcoins.

Ja, wenn du weitere Gewinne i.S.d. § 23 EStG erwirtschaftest, werden diese natürlich zusammengerechnet.

Wie gesagt, dass sage ich, weil es hierzu kaum bis gar keine Rechtsprechung gibt. Es ist die logischste Folge, denn Fremdwährung (was Coins derzeit sind) wird als Wirtschaftsgut i.S.d. § 23 EStG behandelt.

Wenn du dadurch Gewinn gemacht hast, dann ist das natürlich steuerlich relevant. Es ist egal ob du die mit Euro oder was auch immer gekauft hast, es geht darum was du reingesteckt hast und wieder rauskriegst.