Welches Einkommen zählt für die Berechnung des Unterhalts?
Hallo, habe eine Frage! Für die Unterhaltsberechnung wird ja das durchschnittlliche Einkommen der letzten 12 Monate zugrunde gelegt. Dies auch, wenn Ehefrau für sich Unterhalt fordert. In den letzten 12 Monaten war ich in Steuerklasse 3, 1 Kinderfreibetrag und hatte ca. 2950 € netto. Sie in 5 und hatte ca. 700 € netto. Nun in 2016 bin ich seit 01.01. in 1 0,5 Kinderfreibetrag und habe nur noch 2450 € netto. Sie in 2 0,5 Kinderfreibetrag und ca. 900 € netto.
Welches Nettogehalt wird denn für Unterhalt ab 2016 zugrunde gelegt. 2015 oder 2016
3 Antworten
Noch ein Tip: Am günstigsten ist es wenn derjenige, bei dem die Kinder dann leben werden, zum Jugendamt geht und den Kindesunterhalt titulieren lässt. Das kostet Dich nichts und damit ist zukünftig ALLES abgedeckt, auch Klassenreisen, weil man nur für ein unvorsehbares Ereignis zahlen muss. Ein Anwalt kostet in diesem Fall ca. 300 Euro für nichts. Was Derjenige verdient bei dem die Kinder leben wird nicht berücksichtigt.
Und: Du bekommst automatisch Post vom Jugendamt wenn sich die Bedürftigkeit ändert, also die Düsseldorfer Tabelle, ist also der fairste Weg für alle, auch wenn das Kind eine Lehre beginnt.
Es ist immer das Einkommen zugrunde zu legen, das während der Unterhaltsleistung über das Jahr gemittelt erzielt wird. Dabei wird in der Regel vermutet, das das dem Einkommen der Letzen 12 Monate entspricht. Da zukünftige Einkommen ist ja nicht immer bekannt bzw. nicht immer genau nachweisbar. Absehbare steuerliche Veränderung sind natürlich zu berücksichtigen. Sprich , aus den Bruttoeinkünften von 2015 sind die Nettoeinkünfte 2016 zu berechnen.
Es wird das Nettogehalt in 2016 herangezogen. Um dies besser berechnen zu können, wird Dein Jahresbruttoeinkommen aus 2015 genommen und darauf die Steuerklasse Eins angewandt.