Wie werde ich beim öffentlichen Dienst eingestuft?

6 Antworten

Grundsätzlich gilt die Vorgabe: Bei Neueinstellung im Öffentlichen Dienst, gilt Stufe 1.

Jedoch können die Dienstherren auch davon abweichen, wenn man bereits einige Zeit in einer vergleichbaren Beschäftigung gearbeitet hat, "einschlägige Berufserfahrung" genannt. Dabei liegt es im Ermessen des Dienstherrn, ob deine vorherige Tätigkeit "einschlägig" ist oder nicht.

Ich verweise auf § 16 des TVöD:

Bei Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. Verfügt die/der Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2; verfügt sie/er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren, erfolgt bei Einstellung nach dem 31. Dezember 2008 in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3. Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.

Also summa summarum heißt das für dich: Abwarten, wie es der Arbeitgeber handhabt. Vielleicht fragt er dich auch, welche Summe du verdienen willst. Dann kannst dich ja z.B. an Stufe 3 oder so orientieren. Vielleicht ist sogar Stufe 4 drin, diese bekäme man im Öffentlichen Dienst nach insgesamt 6 Jahren. Stufe 5 dann erst nach 10 insgesamt, d.h. die wäre nicht mehr möglich. Also zwischen 1 und 4 kann alles für dich drin sein :-)

TVöD 6 meint die Entgeldgruppe nach Qualifikation, etwa Lehrberufabschluss.

Innerhalb dieser Gruppe steigst du alle ein, zwei, drei, vier und fünf Jahre in 6 Stufen nach Bewährung und Betriebszugehörigkeit auf.

In Gruppe 6, Einstiegsstufe 1 bekommst du rd. 2.100 brt., nach insges. 15 Jahren mit zuletzt 5 Jahren in Stufe 5 in die höchste und letzte Stufe 6 mit max.rd. 2.700 EUR.

Hinzu kommen geringe Zuschläge bei Gemeinden, bei Kindern, ...

G imager761

Super, Dankeschön. Damit hast du mir extrem weitergeholfen

Wenn du das erste Mal im öffentlichen Dienst arbeitest, dann startest du auf der Grundstufe TVÖD 6 (es gibt Rechner im Internet, wo du nachschauen kannst, was dabei brutto/netto rumkommt). Nach dem ersten Jahr wirst duum eine Stufe hochgestuft, nach dem zweiten Jahr wieder um eine Stufe, nach 5 Jahren wieder... und nach 15 Jahren erreichst du die höchste Stufe!

Viel Erfolg beim Vorstellungsgespräch!

In der Regel wird eine Neueinstellung in der Stufe 1 eingruppiert. Du kannst im vorstellungsgespräch danach fragen, ob deine Vorerfahrung anerkannt werden kann und du von Beginn an in Stufe 2 kommst. Aber das muss nicht zugelassen werden.

Besoldungsgruppen Ö.D. Wenn Du keine Vorteile aushandeln kannst (Beziehung), beginnst Du in Deiner Gruppe ganz unten.

Also heißt, stufe 1! Na super!

@Baerchen157

@ Hoermirzu: Du scheinst merkwürdige Vorstellungen vom Öffentlichen Dienst zu haben.