Wie weit gehört mir mein Grundstück in der Tiefe
Mir gegenüber hat jemand behauptet, mein Grundstück gehöre mir nur bis zu einem Meter Tiefe, ab dort gehört es dem Land Baden-Würrtemberg, das ist doch wohl ein schlechter Scherz.
3 Antworten
Nein, das ist kein Scherz. Ob es nun genau einen Meter ist, ist ja egal. Es geht um die Bodenschätze. Die gehören dem Staat. Wir hatten z.B. jahrelang eine Ölpumpe auf unserem Grundstück. Das Öl liegt nat. viel tiefer als einen Meter. Wir bekamen dafür nur eine jährliche Pacht. In den USA ist das anders. In Dallas wären wir damit reich geworden. Grins
Und der Luftraum gehört mir bis zum Weltall, und der Boden bis zum Erdmittelpunkt. Oder noch weiter bis nach Australien?? Wie hätten wir es denn gerne?
Sei froh, dass die Kartoffeln auf Deinem Grundstück noch Dir gehören, mehr nicht. Und wenn die unter Naturschutz stehen, schon nicht mehr.
Es ist schon erstaunlich, daß die Leute immer glauben, auf ihrem Grundstück machen zu können was sie wollen!
Also:
Das BGB gilt, das Bergrecht gilt, das Wasserrecht gilt, das Strafgesetzbuch gilt, das Denkmalschutzgesetz gilt (Bodendenkmäler!), das Baurecht gilt u.s.w. Allmachtansprüche gibt es nicht!
Das Katasteramt kann dir die Frage genau beantworten.
Das ist keine Frage des Vermessungsrechts, sondern des BGB und des Bergrechts und des Wasserrechts etc.