Wie viel vom Hausgeld ist umlegbar?

7 Antworten

Hausgeld ist ein rein umgangssprachlicher Begriff. Damit werden ja lediglich die Vorauszahlungen der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf die Betriebskosten und die Instandhaltungsrücklage des Gemeinschaftseigentums bezeichnet. Da die Kosten und Rücklagen variieren kann man keine Prozentangabe machen- im wesentlichen kann man aber wohl sagen Hausgeld minus Instandhaltungsrücklage , minus Instandhaltungskosten die keine Wartungskosten sind, minus Verwaltungskosten = umlegbare Kosten.


Hi,

dazu muss man erst einmal klären was alles im "Hausgeld" enthalten ist.

Also, alles aufschlüsseln.

Dann brauchst du noch zu wissen, was genau die umlagefähigen Nebenkosten genau sind. Welche Kosten genau muss der Mieter bezahlen.

Das erfährst du z. B. hier: http://www.nebenkostenabrechnung.com/umlegbare-nebenkosten/

Das lässt sich nicht in Prozent ausdrücken! Denn das Hausgeld setzt sich aus unterschiedlichen Bestandteilen zusammen:

  • Bildung von Rücklagen für Instandhaltungen
  • Verwaltungskosten für die Hausverwaltung
  • Allgemeinstrom (Hausflur, Keller, Heizung ...)
  • Umlagenpflege, evtl. Hausmeister / Winterdienst / Straßenreinigung
  • Müllgebühren
  • Heizkosten
  • und noch einige weitere Positionen

Muss am Haus jetzt viel renoviert werden, weil zum Beispiel ein Außenanstrich fällig ist, werden die Rücklagen deutlich hoch gesetzt. Und gerade diesen Posten kannst Du nicht umlegen!

Mit Prozenten hat das nix zu zu tun, sondern mit der Art der Kosten.

Der Teil des Hausgeldes der unter §2 der Betriebskostenverordnung fällt ist, wenn vertraglich vereinbart, auf den Mieter umlegbar.

Oder anders gesagt, Verwaltungskosten, Rücklagen, Instandhaltungskosten, Instandsetzungskosten und Kontoführungsgebühren sind nicht umlegbar.

2/3 könnten passen. Die größten Posten sind Heizung und Wasser-Abwasser, die üblicherweise der Mieter trägt. Das Hausgeld wird auch nicht nach Prozentsätzen aufgeteilt, sondern den Regelungen im Mietvertrag entsprechend