Wie viel darf man als Behinderte Pro Monat verdienen

6 Antworten

Es gibt auch Behinderte, die verdienen 6.000,- und mehr pro Monat. Warum sollte es eine Grenze geben.

Dein Bezug auf die Grundsicherung ist ein anderer Fall. Wer sich mit seiner Arbeit nicht den benötigten Betrag für den Lebensunterhalt verdienen kann, der wird einen Antrag auf Grundsicherung, ALG II , oder andere Leistungen stellen.

KurtGerhard  14.07.2016, 16:35

Genau.  Les mal dass SGB 9,  dann wird klar warum dass eigentlich unmöglich ist.

Wenn ein behinderter Mensch einen normalen Job hat, verdient er auch normal.
Hat er einen 450-€-Job, wird er mit Hartz IV aufstocken können, wie jeder andere Mensch auch.

In WfB (Werkstätten für Behinderte) ist der Verdienst allerdings meist minimalst.
Ob da dann mit Hartz IV oder Grundsicherung aufgestockt wird, weiß ich nicht genau, aber sie werden sicherlich irgendwie dieses Minimum dann vom Staat zum kümmerlichen Lohn dazu bekommen.

Allerdings gibt es viele Gründe, warum es vielen behinderten Menschen finanziell nie wirklich rosig gehen kann. Zum Beispiel:
http://raul.de/leben-mit-behinderung/arbeit-assistenz-altersarmut/

Fabianw12 
Fragesteller
 29.01.2015, 06:40

Alsi ingesamt verdient der 557,57 weil die 450 euro aus normalen Betrieb kommen ! Und die 107,57 ist Grundsicherung darf das komplette Geld behalten oder nicht?

Wie kommst du denn auf diese 107,57 € ?

Das kommt erst einmal auf den individuellen Bedarf des behinderten an,der kann und wird bei jedem anders sein.

Außerdem kommt es darauf an, wo diese 450 € verdient würden,also in einem normalen Betrieb oder in einer Behindertenwerkstatt.

KurtGerhard  14.07.2016, 21:26

Dass ist eigentlich egal,  denn der Behinderte der vom Staat unterstützt wird kriegt eh alles bis auf € 100,- abgezogen.  € 400,- Job oder nicht.

isomatte  14.07.2016, 23:39
@KurtGerhard

Das kann man so pauschal nicht sagen,es kommt eben doch auf den individuellen Umstand an !

Man kann z.B. behindert sein und trotzdem als arbeitsfähig gelten,dann würde man Leistungen nach dem SGB - ll in Anspruch nehmen können.

Das sind dann je nach Einkommen und Bedarf mehr als nur diese 100 € Grundfreibetrag.

Dann würden einem noch mal von 100 € - 1000 € Brutto 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto noch mal 10 % Freibetrag zustehen.

So könnte man z.B. bei 1200 € Brutto auf 300 € Freibetrag kommen,die dann theoretisch von angenommen 900 € Netto abgezogen würden.

Es bliebe dann angenommen noch 600 € an anrechenbarem Einkommen und wenn ein Bedarf von angenommen 800 € bestehen würde,dann käme noch eine Aufstockung von 200 € in Betracht.

Würde man aber nicht mehr als arbeitsfähig gelten,dann könnte man nur Leistungen nach dem SGB - Xll vom Sozialamt in Anspruch nehmen oder vorrangig Wohngeld.

Wenn man vom Sozialamt Leistungen beziehen würde,dann blieben z.B. schon mal keine 100 €,sondern 30 % Freibetrag vom Einkommen,max.aber 50 % der Regelbedarfsstufe 1,dass würden derzeit 404 € Regelsatz sein,also blieben dann max. ca.202 € als Freibetrag.

Dazu käme dann noch mal eine Pauschale für Fahrkosten von 5,30€,würden die tatsächlichen Aufwendungen höher liegen,dann müsste das nachgewiesen werden.

Arbeitet man aber in einer Behindertenwerkstatt,dann sieht das ganze ja noch mal anders aus,auch wenn man dann ggf.auch Leistungen vom Sozialamt bekommt.

Selbstverständlich darf ein behinderter Mensch so viel verdienen, wie er will (sofern er einen entsprechenden Job hat). Irgendwelche Sozialleistungen erhält er dann allerdings natürlich nicht mehr.

KurtGerhard  14.07.2016, 16:16

Genau !!!

ich kenne Behinderte, die verdienen im Monat 4.500 €

Also warum solltest Du dies nicht können ?

Ergebnis, Du darfst Geld verdienen ohne Grenzen!

KurtGerhard  14.07.2016, 16:31

Dass stimmt durchaus,  nur man muß den Schweregrad und Art der Behinderung berrücksichtigen.  Dazu kommt dass Gesetz.  Ein Arbeitgeber kann nur in einer sehr großen Firma einen Behinderten einstellen.  Lest mal dass SGB 9.  Laut Gesetz müß ein Arbeitgeber ab 50 Mitarbeiter - 5% Behinderte einstellen.  Sonnst muß er ne Strafe zahlen.  Wenn ihr mal dass SGB 9 gelesen habt,  wisst ihr warum die Arbeitgeber lieber die Strafe zahlen.

Apolon  14.07.2016, 17:04
@KurtGerhard

@KurtGerhard,

ich kenne die Verpflichtung Schwerbehinderte einzustellen.

Wird z.B. im öffentlichen Dienst stets gemacht, wenn die Tätigkeit mit der Behinderung  möglich ist.

Und der SGB IX ist mir auch bestens bekannt.