Wie viel darf er verdienen ohne bezahlen zu müssen?

9 Antworten

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Wenn er 225 € Unterhalt für das Kind zahlen muss,dann zahlt er gerade mal den Mindestunterhalt von 317 €,abzüglich des hälftigen Kindergeldes von noch 184 € ( 184 € : 2 = 92 € ),so kommen dann dieses derzeit 225 € zustande !

Dann muss er ein unterhaltsrelevantes Nettoeinkommen bis 1500 € haben,denn ab 1501 € - 1900 €,läge der Unterhalt bei 333 €,abzüglich des hälftigen Kindergeldes.

Der Selbstbehalt beim Betreuungsunterhalt liegt seit dem 01.01.2015 bei 1200 € Netto,dazu kämen die 225 € Unterhalt fürs Kind,sind dann 1425 €.

Somit läge der Überschuss bei ca. 75 € und mehr müsste er auf keinen Fall zahlen,solange sich das relevante Einkommen nicht erhöhen würde.

Es spielt hier keine Rolle ob sie verheiratet waren oder nicht,solange das Kind noch keine 3 Jahre alt ist,steht dem betreuenden Elternteil nach dem Kindesunterhalt Betreuungsunterhalt zu,wenn der Unterhaltspflichtige dann noch leistungsfähig ist.

Das eigene Einkommen des Unterhaltsberechtigten ist dabei zu berücksichtigen,hier gilt die 3 / 7 Regelung wie beim Trennungsunterhalt auch.

Angenommen das unterhaltsrelevante Nettoeinkommen liegt bei 1500 €,abzüglich der 225 € Unterhalt für das Kind blieben hier 1275 € übrig.

Wenn die Kindsmutter jetzt angenommen 700 € Netto eigenes Einkommen hätte,würde nach dem Abzug von den 1275 € eine Differenz von 575 € bleiben.

575 € : 7 = 82,14 € x 3 = 246,42 €,dass würde der Kindsmutter normalerweise nach dieser 3 / 7 Regelung noch zustehen.

Da der Kindsvater aber dann unter seinen Selbstbehalt von 1200 € Netto fallen würde,müsste er nur diesen Überschuss von 75 € an Unterhalt an die Kindsmutter leisten.

Das würde natürlich auch dann gelten,wenn die Kindsmutter gar kein eigenes Einkommen hätte,diese 1200 € Netto Selbstbehalt müssen dem Kindsvater nach Abzug des Kindesunterhalts noch min. bleiben.

asdjqwoiej 
Fragesteller
 27.07.2015, 10:01

Hey, danke! Er verdient meistens so um die 1400 aber auch mal mehr mal weniger. Kann ds denn dann jetzt sein, dass er die Monate wo sie schwanger war und er mehr verdient hat nachzahlen muss? Wenn er da dann auch über den Einkommen war was er behalten darf? Soll ja dann wenn es so ist ab den 6 Monat nachzahlen. Aber sein Einkommen ist ja nicht immer gleich. 

asdjqwoiej 
Fragesteller
 27.07.2015, 10:06
@asdjqwoiej

Aber er könnte dann ja theoretisch mehr fürs Kind zahlen. Vielleicht muss er da dann mehr zahlen? Ziemlich verwirrend 

isomatte  27.07.2015, 10:31
@asdjqwoiej

Es zählt nicht sein monatliches Nettoeinkommen,sondern sein unterhaltsrelevantes Einkommen,also werden z.B. auch Sonderzahlungen wie Weihnachts und Urlaubsgeld einbezogen !

Wenn er also nur 225 € Unterhalt für das Kind zahlen muss,dann liegt das unterhaltsrelevante Nettoeinkommen nicht über 1500 €,denn sonst hätte er ab 1501 € dann 333 € Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle zahlen müssen.abzüglich des hälftigen Kindergeldes.

Das Jobcenter kann nur Rückwirkend ab der schriftlichen Forderung etwas von ihm verlangen und dann nur das,was nach der Zahlung des Unterhalts für das Kind über seinen 1200 € Selbstbehalt liegen würde und das sind hier meiner Meinung nach max.75 € pro Monat.

1200 € Selbstbehalt bei Trennungs / Betreuungsunterhalt + 225 € Unterhalt fürs Kind = 1425 € und bis zu 1500 € unterhaltsrelevantem Netto bleiben nur 75 € übrig.

isomatte  04.08.2015, 05:34
@isomatte

Danke dir für deinen Stern !

Er muss Unterhalt zahlen an seine Ehefrau. Maximal drei Jahre lang und er muss grundsätzlich alles aufstocken bis sie so viel Geld wieder zur Verfügung hat wie vor der Schwangerschaft hatte. Kann er das nicht muss er so viel zahlen bis er noch 1080 Euro selbst zum Leben hat. Männer wollten mehr Rechte jetzt haben sie diese aber auch mehr Pflichten. Es wird kaum mehr unterschieden zwischen ehe und nicht ehelichen Kindern. Die Frau bleibt wahrscheinlich ja auch zu hause auch wenn man nicht verheiratet war. Liebe grüße

isomatte  27.07.2015, 06:50

Diese 3 Jahre sind nicht bindend,der Betreuungsunterhalt kann auch darüber hinaus gefordert werden,wenn es notwendig ist,z.B. wenn das Kind wegen einer Behinderung auf diese Betreuung angewiesen ist !

Der Selbstbehalt von 1080 € Netto gilt nur beim Unterhalt für das Kind,beim Trennungs / Betreuungsunterhalt liegt dieser seit dem 01.01.2015 bei 1200 €.

Habe mich im ersten Satz verschrieben Ehefrau ist falsch exfreundin soll es heißen.

Für die Freundin muss er gar nichts zahlen. Er ist nur für sein Kind unterhaltspflichtig.

Was hat das Arbeitsamt mit seinem Arbeitgeber zutun und wer soll ihm da angeschrieben haben.

petrapetra64  27.07.2015, 14:42

Aber natürlich muss er auch für die Freundin zahlen, das nennt sich Betreuungsunterhalt (erste 3 Lebensjahre des Kindes für die Mutter zu zahlen). Das nächste mal erst informieren, dann schreiben.

Das Arbeitsamt zahlt erst mal H4 und will dann natürlich das Geld vom Unterhaltsplichtigen zurück, wenn ausreichend Einkommen vorhanden ist. Dazu braucht das Amt Gehaltsnachweise. Alles absolut übliche Vorgänge.

Da die beiden keine Wohngemeinschaft bilden, hat das arbeitsamt zwar einen Anspruch auf Auskunft, jedoc keinen Ansprcuh auf Mithaftung, jedenfalls solange sie nicht zusammen wohnen