Unterhaltsvorschuss, obwohl verheiratet?

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UV erhältst du leider nicht, da du nicht getrenntlebend bist.

§ 1 UVG

(1) Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung nach diesem Gesetz (Unterhaltsleistung) hat, wer

1. das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

2. im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt, und

3. nicht oder nicht regelmäßig

a)
    Unterhalt von dem anderen Elternteil oder,
b)
    wenn dieser oder ein Stiefelternteil gestorben ist, Waisenbezüge

mindestens in der in § 2 Abs. 1 und 2 bezeichneten Höhe erhält.

Den entscheidenden Passus habe ich fett markiert.

Wenn Dein Kind von Deinem neuen Mann nicht adoptiert wurde, steht ihm Unterhalt zu. Beantrage eine Beistandschaft beim Jugendamt, die kümmern sich dann um den leiblichen Vater. Klagen zur Not auch den Unterhalt für das Kind ein.

Warum das so ist?

Weil es vom Gesetzgeber so festgelegt worden ist.

Geh zum Amt, hol dir die Formulare und füll sie aus.

Mehr als Ablehnung kann doch nicht passieren.

Ausserdem solltest du deinem Ex Feuer unter dem Ar... machen. Er MUSS für sein Kind zahlen.

Der Kindesvater ist zu Unterhalt verpflichtet - egal ob Du wieder verheiratet bist oder nicht. Es sei denn, Dein neuer Partner hat das Kind adoptiert. Damit träte er die Rechte und Pflichten eines leiblichen Vaters an.

Da Dein Ex-Mann nicht zahlen kann/will, steht Dir ein Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt zu. Dieses holt sich dann das Geld vom leiblichen Vater zurück, so bald er wieder zahlungsfähig ist.

Dass Dein neuer Mann unterschreiben muss, dass er nicht für den Unterhalt des Kindes aufkommt, ist mir vollkommen neu. Er ist ja nicht dazu verpflichtet, da er nicht der leibliche Vater ist.

Also bleib hartnäckig und sprich beim Jugendamt so lange vor, bis sie die Zahlung bewilligen.

Notfalls kann Dein neuer Mann ja tatsächlich ein solches Schreiben aufsetzen. Dabei geht es nicht darum, dass er nicht Willens ist, sonder dass ihm die finanziellen Mittel fehlen. Und davon gehe ich mal aus.

Eifelmensch  08.09.2011, 11:48

Da Dein Ex-Mann nicht zahlen kann/will, steht Dir ein Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt zu.

Das stimmt nicht!

Siehe § 1 UVG!

Es interessiert überhaupt nicht, ob der neue Mann zahlungswillig ist oder nicht. Allein die Tatsache des verheiratet seins und das Zusammenleben schließt den Unterhaltsvorschuss aus.

Die Gesetze ändern sich laufend und jeder Fall liegt anders. Lass dir einen Termin beim Jugendamt geben, die beraten dich und dort kannst du dann auch gleich den Antrag stellen.

lilli2007  08.09.2011, 16:13

nne das ist bei jedem Jugendamt so. Unterhaltsgesetze gelten bundesweit und für eine verheiratet Mutter gibt es kein Unterhaltsvorschuss