Muss ich die Beerdigung meiner Mutter bezahlen, wenn ich das Erbe ausschlage und meine Schwester Alleinerbin ist? Wer muss sich um den alten Hausstand kümmern?

13 Antworten

.... die Beerdigungskosten haben bei uns die Angehörigen zu ordnen und den Haushalt und ggf. den Mietvertrag die Erben.

Falls aktuell: Viel Kraft in dieser schweren Zeit.

Und das steht mal wieder in einem deiner Fantasiegsetzbücher?

@Bitterkraut

... nö, in der Literatur, Auszug:

Der Bundesgerichtshof urteilte im Jahre 2011 dass eine
bestattungspflichtige Person die Bestatterkosten tragen muss, obwohl diese nicht durch ihn beauftragt wurden.

Die Beerdigung bezahlt, wer sie bestellt hat. Das kann man aus dem Erbe tun.

Eventuell und nein.

Eine Erstattungspflicht für die Beerdung kommt nach den Unterhaltsrecht in Betracht, sofern der Nachlass für die Kosten nicht ausreicht und Sie leistungsfähig sind.

Um den alten Hausstand müssen und dürfen sie sich als Nichterbe nicht kümmern.

Wenn man das Erbe ausschlägt muss man sich um den Hausstand nicht kümmern. Die Beerdigung ist zu zahlen. Allerdings macht die Stadt ja auch günstige Beerdigungen für Leute ohne Angehörige. Wenn wirklich wenig Geld da ist weiss ich nicht ob man die Stadt auch beauftragen kann, das müsste günstig sein. Allerdings eine schöne Beerdigung wäre das nicht, der Hinweis dient nur für eine finanzielle Notlage. Es würde nur das absolute Minimum gemacht werden. Kein liebevoller Abschied.

Die Beerdigungskosten trägt der Erbe. Du kannst aber u.U. bestattungspflichtig sein und musst in diesem Rahmen die Beerdigung beauftragen. Dann würdest du dem Bestatter aus dem Vertragsverhältnis die Kosten der Beerdigung schulden. Du hättest aber dann auch einen Erstattungsanspruch gegen den Erben.

... wo steht das und warum steht das bei uns nicht im entspr. Gesetz?

Was steht wo? Die Bestattungspflicht? Diese ist landesrechtlich geregelt, in Baden-Württemberg z.B. im Bestattungsgesetz.
Die Kostentragung des Erben in § 1968 BGB.

@Ronox

Der Bundesgerichtshof urteilte im Jahre 2011 dass eine
bestattungspflichtige Person die Bestatterkosten tragen muss, obwohl diese nicht durch ihn beauftragt wurden,

und die hat mit einem Erbe oft nichts am Hut.

Ja, weil er eine Geschäftsführung ohne Auftrag darin sah. Das widerspricht aber weder meinen Ausführungen noch ändert das etwas an der Erstattungspflicht des Erben.