Wie verhält es sich, wenn eine Firma den Betrieb aufgibt/geschlossen/abgewickelt wird, mit den ehemaligen Mitarbeitern, die von dieser Firma Rente beziehen?
Die Firmen B bis G gehören zu einem Konzern A. Der Konzern hat nun einen Tarifvertrag, der die Betriebsrente regelt, und der für Beschäftigte in den Firmen B, C und D gilt. Firma D soll nun abgewickelt werden, die Mitarbeiter müssen gemäß weiterem Tarifvertrag daraufhin in einer der anderen Firmen untergebracht werden, sobald hier Stellen frei werden.
Was aber geschieht mit den Rentenansprüchen ehemaliger Arbeitnehmer, die gar nicht mehr aktiv in Firma D arbeiten, sondern nur noch ihre Betriebsrente von dieser bekommen?
1 Antwort
Das kommt draufan, was “abgewickelt” in dem Fall heißt bzw. wie die Verträge hier ausgestattetsind zwischen den Unternehmen. Hier genau (und schnell) erkundigen. Kann sein,dass der Pensionssicherungsverein eintritt. Kann sein, dass der Rentnerein ganz normaler Gläubiger wird. Kann sein, dass die Muttergesellschaft dieRentenverträge übernimmt. Nachlandläufiger Gerichtsmeinung ist eineBetriebsrente aber eine Holschuld, das heißt, der Rentner muss aktiv werden unddarf sich nicht auf eine Information durch das Unternehmen verlassen.
Ich kriegs auch nicht hin mit der Zitatfunktion, also dann so:
Das "Märchen" ist von der >Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung<. Und es hat den einfachen Hintergrund, dass ein früherer Arbeitgeber gar nicht wissen kann, was ein ehemaliger Arbeitnehmer jetzt macht und wann er seine Rente beziehen will. Deshalb gibt es eine Betriebsrente nur auf Antrag = Holschuld. Soviel auch zur Informationspflicht.
Dass eine Betriebsrente immer sicher ist, ist hingegen ein Märchen. Bei einer Liquidation ist das durchaus nicht immer der Fall. Kommt hier sehr auf den Einzelfall, zum Beispiel die Gesellschaftsform an.
1. Ich hatte es aus der obigen Fragestellung so verstanden, dass der Bezug der Betriebsrente bereits erfolgt. Daher ist hier von einer "Holschuld" in keiner Weise mehr zu sprechen.
2. Dass es mit der Absicherung im Fall einer Liquidation nicht immer so einfach ist, stimmt ==> siehe
https://www.psvag.de/fileadmin/doc/merkblaetter/300/300-m_8_abwicklung_bei_liquidation.pdf
Aber hier sehe ich keine klassische Form der Liquidation, nämlich weil geschrieben wurde, dass die Mitarbeiter der Firma D in einer der anderen Firma untergebracht werden sollen. Dies beträfe dann auch die jetzigen Betriebsrentner.
Ich rate dem Fragesteller, sich an die Personalabteilung (oder an die Geschäftsleitung) des Unternehmens zu wenden, nach der bisherigen Form der Absicherung zu erkundigen, und sich dann an die entsprechende Versicherungsgesellschaft zu wenden.
Das geht hier leider nicht deutlich hervor.
Wie die Firma nun weitergeführt/übernommen wird, ist auch nicht ersichtlich.
Deshalb sind wir uns im Kern einig: Schnellstens informieren. Beim Unternehmen, evtl. bei der Rentenstelle.
Wo hast Du denn bitte schön das Märchen (Zitat: "ist eine Betriebsrente aber eine Holschuld" (Zitat Ende) her?
Eine Betriebsrente ist immer abgesichert!
Und darüber hinaus besteht in diesem Fall sehr wohl die Verpflichtung der Information durch das Unternehmen. Aber schaden kann es natürlich nicht, sich bei der Abrechnungsstelle (Lohn- und Gerhaltsbüro) schlau zu machen