Die Anzahl der Aktien vermehren?

6 Antworten

Sowas nennt man "Kapitalerhöhung" - die Commerzbank hat das z.B. in letzter Zeit sehr ausgiebig gemacht...

Der unternehmer gibt einfach neue Aktien zu einem Kurs, der in etwa dem Durchschnitt der letzten 3 Monaten entspricht aus und gut is...

In der Regel wird das - um Aktionöre nicht zu vergraulen - auch so gemacht, dass Altaktionäre ein "Vorekaufsrecht" bekommen, damit sie so viele Aktien kaufen können, damit ihr Anteil nach der Kapitalerhöhung wieder gleich dem ist, wie er ursprünglich war...

Wenn der Unternehmer sich aber selber nicht stärker beteiligen und trotzdem die Stimmrecht-Mehrheit behalten möchte, kann er auch einfach Vorzugsaktien ausgeben - beispiel VW: Bei dem Übernahmeversuch von Porsche hat Porsche sich ja gewaltig die Finger verbrannt (was ja abzusehen war, wenn einer logisch darüber nach denkt) und selber nun von VW übernommen wurde, giengen die Stammaktien von Porsche an VW über - dadurch wurde dann die frei Handelbare Aktienzahl für den DAX zu niedrig und VW fiel aus dem DAX heraus - dafür rückten dann die Vorzüge auf ;-)

Bei Vorzugsaktien verzichten die Aktionäre auf ihr Stimmrecht und bekommen im Gegenzug dafür eine höhere Dividende - das wäre bei der ersten Ausgabe von Vorzugsaktien die einfachere aber teuere Methode - gibt der Unternehmer später weitere Vorzüge aus, liefe das dann genauso ab, wie mit einer Kapitalerhöhung über Stammaktien!

Viele AGs geben Vorzüge raus um eben das Stimmverhältnis bei der HV nicht zu verändern, um sich selber die Stimmmehrheit zu sichern und um gleichzeitig doch das Stammkapital zu erhöhen - eine Weitere Möglichkeit wären Anleihen, aber das ist ja Fremdkapital/Schulden...

Wenn der Gründer bei großem Kapitalbedarf des Unternehmens dessen Kontrolle nicht verlieren will, kann er auf Gewinnausschüttungen verzichten um das Eigenkapital des Unternehmens aus den einbehaltenen Gewinnen zu erhöhen. Das Unternehmen kann auch Kredite aufnehmen oder Anleihen und Genussscheine ausgeben.

Natürlich kann man auch stimmrechtslose Vorzugsaktien ausgeben oder in eine KGa.A. umfirmieren, bei der die Aktionäre per Satzung ein eingeschränktes Stimmrecht haben können.

Ganz speziell ist eine verschachtelte Holdingstruktur. Der Gründer verkauft 49% seiner Aktien an Fremdaktionäre. Seine verbleibenden 51% bringt er in eine Holding AG ein und verkauft von dieser Holdung wieder 49% an Fremdaktionäre. Die verbleibenden 51% der Holding AG bringt er in eine weitere Holding AG II ein und verkauft von dieser wieder 49% an Fremdaktionäre u.s.w. So kann man durchgerechnet mit minimalem Kapitaleinsatz eine große AG beherrschen.

Jo es kann auf der Mitgliederversammlung beschloßen werden das neue Aktien ausgeteilt werden.Allerdings haben die alten Aktionäre das Bezugsrecht an den Aktien , damit sichergestellt ist das dies nicht zwangsläufig Anteile am Unternehmen verlieren.Dieses Bezugsrecht dürfen die Aktionäre sogar verkaufen

Aktien sind Wertpapiere und Symbolisieren Anteile an den Wert einer Firma.

Wenn ich meine Aktien vermehre, muss ich halt auch davon 51% selbst erwerben /behalten um die Mehrheit zu erhalten.

Manche Firmen gehen auch her und halbieren den aktuellen Aktienwert, dadurch verdoppelt sich die Anzahl, während der Wert sinkt, dadurch können auf dem Parkett wieder mehr Aktien gehandelt (Kauf/Verkauf) werden, weil sie billiger geworden sind, was natürlich ein Trugschluß ist.

Viel einfacher: Er gibt Vorzugsaktien raus. Diese müssen kein Stimmrecht haben, werden aber bei Dividenden bevorzugt behandelt.