Wie verfasst man eine Mahnung wenn jemand einem Geld schuldet?

3 Antworten

Hallo, Mahnung kannst Du erst schicken, wenn die Fälligkeit eingetreten ist; hast Du Geld verliehen und hast Du bereits einen konkreten Rückzahlungstermin mit ihm vereinbart?

Eine Mahnung ist wirkungslos, alles was zählt ist die Rechnung und das gerichtliche Mahnverfahren. Alles was dazwischen liegt ist Augenwischerei.

Auf der Rechnung muss dein Name mit Adresse, Name und Anschrift des Schuldners, Datum, erbrachte Leistung, Betrag und Endsumme, (MwSt nur wenn Du auch tatsächlich Vorsteuer abzugsberechtigt bist), Zahlungsziel als bestimmtes Datum (niemals "Innerhalb einer Woche" oder ähnliches schreiben, sondern immer ein genaues Datum angeben) und Zahlungsweg stehen. Die lässt Du als Einwurf Einschreiben zustellen, der Postbote bestätigt die gerichtlich belastbare Zustellung mit Datum und Uhrzeit (keinesfalls Einschreiben Rückschein oder Einschreiben eigenhändig verwenden).

Das Zahlungsziel muss angemessen sein, in der Regel ist eine Woche angemessen.

Reagiert der Schuldner nicht darauf, kannst du sofort ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Theoretisch kann es auch relativ formlos sein. Wichtig ist dass man keine Floskeln schreibt wie "Könnten Sie bitte,.." oder "demnächst" schreibt, sondern konkrete Aufforderungen und Zahlungsfristen. Diese muss natürlich auch angemessen sein.

Und ich würde es am Besten als Einschreiben versenden, damit er später nicht Behaupten kann, dass er nichts bekommen hat