Wie soll Tochter mit Beleidigungen durch Vermieterin umgehen?
Hi, Wir sind im Juni umgezogen. Leider entpuppte sich die am Anfang so nette 77 jährige Dame als Drachen. Ich habe mich gegen die Beleidigungen und beleidigenden Aussagen Wortstark zu Wehr gesetzt. Jedoch hackt der HausDrache verstärkt auf meiner 10 jährigen Tochter rum. Diese hat eine anständige Kinderstube und wird somit nicht frech und lässt sich alles gefallen. Aussagen der Vermieterin wie: mei bist du blöd, Blöde Kuh, schau nicht so blöd sind derweil an der Tagesordnung. Ja der einfachste Weg wäre auszuziehen. Ist leider aber hier in der Gegend nicht so einfach. Habt ihr Tipps wie sich meine Tochter oder auch ich gegen sowas zur Wehr setzen können?
8 Antworten
Von der 10jährigen Tochter kann man nicht verlangen, dass sie sich selbst gegen die alte Frau zur Wehr setzt. Was sie macht, ist psychische Gewaltausübung gegen Deine Tochter. Das ist Kindesmisshandlung. Dem müssen Sie ein Ende bereiten. Wer sonst?
Hingehen reden und wenn das nichts hilft, Anwalt einschalten. Parallel dazu eine andere Wohnung suchen.
Möglich, dass die Frau schon geistig abbaut, aber das Verhalten muss nichts mit Demenz zu tun haben. Es gibt alte Leute, die geistig noch auf der Höhe sind, eigentlich alles im Griff haben, aber im Verhalten anderen gegenüber immer starrsinniger, eigensinniger und dann auch rücksichtlos gemein werden.
Ein 10jähriges Kind kann dagegen nichts machen. Sie selbst müssen Partei für Ihre Tochter ergreifen und eindeutig und klar mit der Vermieterin reden.
Den Umgangston können Sie ihr verbieten, auch schriftlich mit Androhung einer fristlosen Kündigung, wenn das nicht endet.
Gute Kinderstube hin oder her, deine Tochter muss schon lernen, sich zu wehren, wenn nötig. Nicht auf asoziale Art, aber für sich einzustehen und die Stirn zu bieten.
Nun kann es aber sein, dass der "Drache" eine beginnende Demenz erleidet, in dem Fall sind Beleidigungen nämlich alles andere als selten.
zb indem sie auf alle Anfeindungen nett reagiert. Ist eben umgekehrte Psychologie.
Für eine 10jährige Tochter sind die Eltern zuständig daran etwas zu ändern.
Schwer bis gar nichts, weil vermutlich alles die Situation verschlimmert (z.b. Anzeige wegen Beleidigung). Am erfolgsversprechendem wäre ein Gespräch mit der Vermieterin. Auch wenn ihr absolut im Recht seid, defensiev verhalten und fragen was sie stört.
Der Dame würde ich als erstes verbieten,meine Tochter so anzusprechen. Das sge ich Ihr aber sehr direkt und konsequent! Ich werde die Dame auch ermahnen,das,wenn das nicht aufhört,ich meinen Rechtsanwalt beauftrage,der das abstellt!Hilft das alles nicht,würde ich meiner Tochter schon zu liebe,eine andere Wohnung suchen.
Wohnung such ich nebenbei eh schon. is hier aber wie gesagt echt schwierig. Danke dir :)
Alles Gute Euch Beiden!
Wie soll sich ein Kind gegen eine 77 jährige damen wehren? Genau das will ich wissen....