Kann ich als Vermieter einer alleinerziehenden Hatz4 Empfängerin kündigen?
Ich möchte die Mieterin aus vielen verschiedenen Gründen nicht mehr in meiner Einliegerwohnung wohnen haben. Etwa feiert sie häufig sehr laut Partys, so dass ich und meine Familie darüber nicht schlafen können und sich auch die Nachbarschaft beschwert. Des weiteren lüftet sie die Wohnung kaum und ich musste vor einiger Zeit einen Teil der Wohnung auf Grund von Schimmelbildung sanieren lassen (dieser Schimmel entstand laut Aussage des Handwerkers durch fehlendes Lüften). Nun meine Frage habe ich überhaupt die Möglichkeit einer alleinerziehenden Harz4empfängerin die Wohnung zu kündigen? Ich würde das auch mit der regulären Kündigungsfrist von 3 Monaten machen. Danke schon mal
9 Antworten
Trifft bei dir § 573 a BGB zu (erleichterte Kündigung des Vermieters), dann brauchst du nicht mal einen Grund angeben. Lies dir den Gesetzestext durch.
Das Deine Mieterin zufällig alleinerziehend und Hartz4-Empfängerin ist spielt für Dich als Vermieter keine Rolle.
Wenn ausreichende Gründe vorliegen kannst Du ihr mit der 3monatsfrist kündigen. Vorausgesetzt sie wohnt noch keine 5 Jahre dort.
Einfacher wäre es, da ihr gemeinsam in einem 2FH wohnt, ihr gemäß § 573a des BGB zu kündigen. Dann mußt Du keine Gründe angeben. Allerdings verlängert sich dann die Kündigungsfrist um 3 Monate.
Natürlich kannst du deiner Mieterin mit der gesetzlichen Frist kündigen. Gründe liegen ja scheinbar genug vor. Der Schaden vom Schimmelbefall, dessen Schuld durch den Bericht des Handwerkers geklärt ist, sollte dafür schon ausreichen - denn vermutlich hast du die Kosten für die Sanierung übernommen.
Wegen den Parties und den Lärm wird es schwieriger, sofern du nicht bereits mehrfach die Polizei wegen Ruhestörung gerufen und als Vermieterin deine Mieterin verwarnt hast.
Der Status alleinerziehend und Hartz4 Empfängerin schützt jedenfalls nicht vor Kündigung.
ABER: Das ist alles nur Laienwissen, ich empfehle dir dich mit jemanden Rechtskundigen zu unterhalten, sei es der Mieterbund (oder das Pendant für Vermieter) oder ein Anwalt.
Ich finde es sehr nett von dir dass du dich überhaupt vorher erkundigst. Hast du schonmal versucht mit der Mieterin eine Einigung zu finden?
Dann macht ihr mit dem Weg zum Anwalt bestimmt keinen falschen Schritt. Viel Glück!
Warum solltest Du Deine Mieterin nicht kündigen können? Wenn Du die Kündigungsfrist einhälst,warum nicht. Auf so eine Mieterin kann man gut verzichten.
Weil Sie doch so viele Rechte hat, als Alleinerziehende Mutter von einem 2 Jährigen Mädchen welche auch noch Harz4 erhält, das dachte ich zumindest bisher, ich werde mich nun mal beim anwalt schlau machen... Ich habe auch schon mehrfach mit der Dame geredet, aber Ihr gefällt die Wohnung und sie möchte nicht freiwillig ausziehen...
Wenn die Frau mit einem 2 jährigen Kind immer Party macht,von HARZ IV lebt woher hat die Frau soviel Geld? Wo bleiben Deine Rechte? Geh zum Anwalt und laß Dich über Deine Rechte aufklären. Sie zu, daß diese Person so schnell wie möglich verschwindet.
Warum solltest Du Deine Mieterin nicht kündigen können? Wenn Du die Kündigungsfrist einhälst,warum nicht.
Weil ein Vermieter fast immer schwerwiegende Gründe angeben muß um einem Mieter zu kündigen.
Wenn das kein schwerwiegender Grund ist,täglich Party machen und ein 2 jähriges Kind. Die Vermieterin könnte auch das Jugendamt informieren.
wenn es maximal ein 2 fam haus ist und der vermieter mit im objekt wohnt, brauchst du keinerlei gründe für eine kündigung
führst du allerdings eine grundlose kündigung durch, verlängern sich die kündigungsfristen um 3 monate, also min 6 monate frist
Ja ich und vor allem mein Mann haben schon häufiger versucht mich mit ihr zu unterhalten, nur mehr als die Mitleidstour oder ein: warum soll ich ausziehen, die arge bezahlt doch, kahm eigentlich nie und wegen der lauten musik meinte sie dann nur, dass man sich sowas ja wohl denken kann wenn man einer 23 Jährigen eine Wohnung vermietet