unterhalt für 19jährige mit geringfügiger beschäftigung?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Deiner Tochter steht Unterhalt bis zum Erreichen des ersten Ausbildungsabschlusses zu.

Nur wenn sie Schule/Studium/Ausbildung macht steht ihr Unterhalt von Dir zu.

Wenn sie Schülerin oder Studentin ist, dann wird der Nebenjob nicht als Einkommen gerechnet. Wenn sie Azubi ist, wird merkwürdigerweise auch der Nebenjob angerechnet.

Macht sie nichts anderes neben diesem 450 € Job, steht ihr kein Unterhalt zu.

Wenn allerdings ein Titel gegen Dich besteht, mußt Du diesen erst abändern lassen, bevor Du die Zahlung einstellen kannst.

du musst nur dann unterhalt für deine tochter zahlen, wenn sie in ausbildung ist oder in der schule. wenn beides nicht mehr zutrifft, dann kannst du den unterhalt sofort einstellen und das solltest du dann auch.

wie lange muss ich noch unterhalt zahlen?

Sofern sie sich nicht in der Erstausbildung ( Schule, Lehre, Studium, ...) befindet gar nicht. Außerdem sind bei Volljährigen wenn, immer grundsätzlich beide Elternteile barunterhaltspflichtig.

Sofern es einen laufenden Titel gibt müssen Sie die Aufhebung des Titels verlangen.

solange, bis sie sich selber unterhalen kann.

hat sie eine Ausbildung? wenn nein, dann mache ihr den Vorschlag mit einer lehre oder schule. du zahlst solange bis sie die fertig hat ansonsten stellst du deine zahlungen ein.

vogelstation  03.02.2017, 14:58

das kann er in der zwischenzeit schon tun. ist sie nicht in schule oder ausbildung, besteht kein grund für unterhalt.

glasstoepsel  03.02.2017, 15:01
@vogelstation

schon klar. sie sollte aber vorher eine möglichkeit haben, zu überlegen, was sie wirklich will. geld streichen geht schnell, aber dann als Eltern mit den konsequenzen klar zu kommen ist eine andere Sache. ist eine frage des Umgangs und sicher nicht ohne mehr hintergrundwissen zu beantworten.

redondobeach 
Fragesteller
 03.02.2017, 15:01

glasstoepsel: sie hat die höhere schule abgebrochen, weil schule gehen "öde" ist... die unterhaltszahlungen einstellen geht nicht - lt. gericht. ich muss zahlen bis die tochter selbsterhaltungsfähig ist... 

ErsterSchnee  03.02.2017, 15:03
@redondobeach

Klar geht das. Dann musst du zwar irgendwann nachzahlen - aber erstmal muss SIE sich dann rühren.

glasstoepsel  03.02.2017, 15:05
@redondobeach

genau redondo, also dann weisst du ja, worum es geht ;-) blöde situation, ich weiss.

redondobeach 
Fragesteller
 03.02.2017, 15:12
@glasstoepsel

ja das ist eine blöde situation. ich bin verpflichtet faulheit zu unterstützen. kann, darf es das sein?

Menuett  03.02.2017, 15:34
@redondobeach

Nein, das mußt Du nicht, wenn das Fräulein sich nicht um ihre Ausbildung kümmert. Diese muss zügig absolviert werden.

Lass den Titel abändern, das ist in dieser Situation kein Thema.

Allenfalls 4 Monate lang steht ihr Unterhalt zu, wenn sie auf eine Ausbildung oder einen Studienplatz wartet.

Wohnt sie noch bei ihrer Mutter?

redondobeach 
Fragesteller
 03.02.2017, 15:50
@Menuett

ja sie wohnt noch bei mutter. 

ichweisnix  03.02.2017, 21:21
@redondobeach

Zunächstmal ist die Tochter "selbsterhaltungsfähig", denn keine Lust Vollzeit zu arbeiten zählt grundsätzlich nicht. Eine ärztlich bestätigte Krankschreibung wäre etwas anderes.

die unterhaltszahlungen einstellen geht nicht - lt. gericht.

Dazu müßte man die Begründung sehen. Gegebenfalls müssen sie Rechtsmittel einlegen, wenn der Richter in der ersten Instanz einen Schuss weg hat. Wenn die Tochter einen Titel hat, der noch läuft, bleibt ihnen ja auch nicht übrig als diesen Titel anzugreifen.

Einen Open End Unterhaltsanspruch gibt es für gesunde Kinder aber nicht. Es können allenfalls Übergangsphasen und Orientierungsphasen zugestanden werden. 

Hat deine Tochter eine Ausbildung oder nicht? Wie und wo wohnt sie?

Du bist ihr bis nach der ersten Ausbildung Unterhaltspflichtig. Ggf. Für eine zweite wenn diese auf die erste Aufbaut. Höchstens aber bis sie 25 ist.

Lebt sie bei dir kann der Unterhalt in Naturalien erfolgen. Lebt sie nicht bei dir dann in Bar Unterhalt.

Wohnt sie nicht bei dir, stehen ihr insgesamt ca 720€(das ist der Satz, den das Bafögamt zugrunde legt) zu. Davon gehen ihre eigenen Einkünfte ab und das Kindergeld,wenn sie es selber bekommt und du es nicht erhältst. Den Rest musst du als Unterhalt draufzahlen.

berlina76  03.02.2017, 15:05

Müsst ihr, also Vater und Mutter,als Unterhalt zahlen.

MKausK  03.02.2017, 15:10
@berlina76

nicht bis nach der ersten Ausbildung, sondern nur in Ausbildungszeiten...sonst wäre man ja unterhaltspflichtig bis 25 wenn die keine Ausbildung antritt, also die besten Jahre vor der Glotze verbringt