Wie soll man die Auftragsbestätigung verstehen?

5 Antworten

Das bedeutet, das wenn die Arbeiten nicht innerhalb der 14 Tage begonnen wird, du das Recht hast in der gesamten Frist den Auftrag zu stornieren. Und selbst wenn mit den Arbeiten NUR begonnen wird, besteht diese Frist in vollem Umfang. Lediglich wenn der GESAMTE Auftragsumfang innerhalb dieser 14 Tage VOLLSTÄNDIG ausgeführt wurde, wenn er also z.B. nach 5 Tagen fertig ist, dann kannst du nicht widerrufen. Das du den Beginn der Arbeiten innerhalb der Widerruffrist verlangst, ist lediglich Voraussetzung dafür das er den Ausschluss des Widerrufes mit einbinden kann, sollte er in dieser Zeit die Arbeiten erledigt haben. Sollten beide Fälle nicht eintreten, was ja wohl bei euch so sein wird, dann hast du nach wie vor dein ganz normales Recht den Auftrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen.

KLARTEXT STATT SMALLTALK!!

Es wäre hilfreich gewesen, wenn du deutlich beschrieben hättest um welche Art von Arbeiten es sich überhaupt handelt.

Ein Kunde widerruft einen Vertrag vier Monate nach Vertragsschluss. Das geht, entschied der Bundesgerichtshof – obwohl der Betrieb dafür maßgefertigte Bauteile bestellen musste.

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://www.handwerk.com/individuelle-bauteile-kunde-darf-werkvertrag-widerrufen

Wer seit dem 13. Juni einen Auftrag von Privatkunden annimmt, muss das neue, EU-weite Verbraucherschutzrecht beachten. Aber es gibt Ausnahmen für das Handwerk.

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://www.handwerksblatt.de/themen-specials/31-unternehmensfuehrung-uebersicht/recht/22433-vertraege-lieber-im-buero-abschliessen.html

Neue Regeln für Verbraucherverträge

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://www.handwerksblatt.de/images/pdf/Anlage_1_Recht_Kompakt_Verbraucherrechte.pdf

Nicht widerrufen darf der Kunde in den folgenden Fällen:

  • Bei dringenden Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen, für die der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich angefordert hat.
  • Bei Verträgen über Waren, die nicht vorgefertigt sind oder deren Herstellung auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, zum Beispiel nach Kundenwünschen individuell gefertigte Schmuckstücke, die online verkauft werden.
  • Wenn die Ware nach ihrer Lieferung untrennbar mit anderen Gütern vermischt wird. Das betrifft vor allem Werkmaterialien und Baustoffe.
  • Sobald der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat. Hierfür muss der Verbraucher jedoch – anders als bisher – vor Vertragsschluss ausdrücklich bestätigen, dass der Unternehmer mit der Ausführung der Arbeit vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen darf.

Das gesetzliche Musterformular einer Widerrufsbelehrung, mit dem Unternehmer auf der sicheren Seite sind, können Sie kostenlos hier herunterladen.

Wann darf ein Werkvertrag widerrufen werden?

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://www.rechtsanwalt.com/rechtsnews/wann-darf-ein-werkvertrag-widerrufen-werden/

und hier:

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/kein-widerrufsrecht-bei-einem-werkvertrag_idesk_PI17574_HI9460640.html

HINWEIS:

Für die Richtigkeit der hier genannten Informationen übernehme ich keine Gewährleistung!

Meine Recherche zum Thema ist unverbindlich und ersetzt keine Rechtsberatung und einen Rechtsanwalt.

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Ich halte die Art und Weise, wie der Unternehmer versucht Verbraucherrechte zu auszuhebeln nicht nur unzulässig und unseriös - sondern auch rechtlich für bedenklich.

Darum ist es z.B. bei Verträgen wirklich jedes Detail zu kennen.

So wie ich dich verstehe, wurde bereits ein Werkvertrag geschlossen, in dem geregelt wurde, welche Arbeiten, wann und zu welchem Preis aufgeführt werden sollen - Richtig?

Hast du dir mal das Kleingedruckte in diesem Vertrag angesehen?

Wurde der Vertrag überhaupt datiert?

Wie weiter oben erwähnt, kommt es ganz entschieden darauf an, wo ein Angebot gemacht oder der Vertrag geschlossen wurde.

War das nicht in den Geschäftsräumen, hat der Unternehmer ein Problem.

Aber selbst wenn wir mal das Widerrufsrecht außen vor lassen, bleibt noch die Behauptung, dass auf dein Verlangen gehandelt wird.

Mein Tipp:

Diesbezüglich solltest du den Unternehmer auffordern, dir einen entsprechenden Nachweis zu liefern.

Fakt ist:

Die Bestimmungen zum Widerrufsrecht, gehören zu den gesetzlichen Informationspflichten des Auftragnehmers.

Ebenso die Widerrufsbelehrung und Informationen über die Folgen des Widerrufs.

Fakt ist:

Wie der Name schon sagt handelt es sich hier um eine Bestätigung des Auftrags. Man kann jedoch nur bestätigen, was zuvor vereinbart wurde.

Du solltest nicht zögern, dir auch das verständlich erklären zu lassen. Und am besten wäre es wenn du auf eine schriftliche Erklärung bestehst.

Was muss man sich unter dieser Bestimmung vorstellen?

"Wir bitten um sorgfältige Prüfung der Auftragsbestätigung und um Rücksendung der Kopie, da spätere Reklamationen oder Änderungen nicht mehr zu unseren Lasten gehen.

Fakt ist:

  • Nachträgliche Änderungen, die vom Vertrag abweichen gehen sowieso zu Lasten des Auftragnehmers.
  • Und spätere Reklamationen???
  • Entweder es handelt sich um einen Sachmangel. Dann beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahr!
  • Oder es handelt sich um Änderungswünsche des Kunden, dann wäre es aber keine Reklamation!

Fazit:

Alles etwas dubios. Die Jungs kommen aber nicht zufällig von MayHammer oder Blauarbeit - oder?

Hast du dich mal über die Firma informiert?

Sehr professionell kommt mir das Ganze nicht vor.

Kundenreklamation: Rechte und Pflichten im Beanstandungsfall

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://www.bauenmitholz.de/kundenreklamation-rechte-und-pflichten-im-beanstandungsfall/150/8447/

Viel Erfolg!

Rufe den Handwerker an und frage nach! Möglicherweise ist das bei ihm ein Standardsatz und er hat nur vergessen, ihn in deiner Auftragsbestätigung zu streichen.

Gegegenenfalls solltest du ihn schriftlich darauf hinweisen, dass der Satz für deinen Auftrag irrelevant ist, da die Arbeiten erst NACH Ablauf der Widerrufsfrist ausgeführt werden.

Handwerker sind Handwerker und selten Kaufleute oder gar Juristen. Der hat diese Regelung auf seinem Formular aus irgendeinem vorherigen Auftrag noch notiert, hat eine Anschrift und den Auftrag eingetragen und dann abgeschickt. Ich würde den Satz streichen und handschriftlich den Eintrag "Fixtermin 3. 5. 2019" eintragen. Du kannst ihn ja sicherheitshalber anrufen und deine Vorgehensweise mit ihm abstimmen.

Es gibt hier sowieso keine Widerrufsfrist.

heurekaforyou  12.04.2019, 08:15

Wie kommst du zu dieser Meinung?

grubenschmalz  12.04.2019, 09:32
@heurekaforyou

Weil es eine Widerrufsfrist nur im Fernabsatz und bei kreditverträgen gibt. Ganz pauschal gesagt. Ein generelles Widerrufsrecht gibt es nicht.

heurekaforyou  12.04.2019, 12:27
@grubenschmalz

Hier geht es nicht um Fernabsatzveträge , sondern um einen Werkvertrag!

Das ist estwas ganz anderes.

BGH: Der Kunde hat ein Widerrufsrecht

Das Urteil: Der Kunde hat ein Widerrufsrecht, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

Der geschlossene Vertrag ist kein Vertrag über die Lieferung von Waren. Werkverträge sind per Definition nicht auf die Lieferung von Waren ausgerichtet. Dabei schuldet der Unternehmer nach Rechtsprechung des BGH in der Regel ein funktionierendes Werk.

So auch in diesem Fall: Denn Schwerpunkt des Vertrages war nicht der Warenumsatz, sondern die Planung und funktionstaugliche Einpassung des Lifts.

BGH, Urteil vom 30. August 2018, Az. VII ZR 243/17

NOCH FRAGEN?