Groupon. Geld zurück?
Hallo zusammen,
das Problem wurde hier schon oft diskutiert, aber eine Lösung habe ich hier (noch) nicht gefunden.
es geht um Groupon. am 18.12.2012 habe ich für 349€ (Maßanzug) einen Gutschein gekauft und verschenkt. Dieser wurde nicht genutzt und ist abgelaufen. Auf Anfrage wurde mir der volle Betrag wieder auf meinem Kundenkonto gutgeschrieben (mit einer Gültigkeitsfrist von einem Jahr (ist diese auch rechtsmäßig?)), allerdings hatte ich die Erstattung auf mein Konto gewünscht. Am 15.01. hatte ich Groupon eine Frist zum 28.01. gesetzt mir das Geld auf mein Bankkonto auszuzahlen.
Groupon beruft sich auf das Fernmeldegesetz: "Der gültige Stand des Fernabsatzgesetzes sieht vor, dass eine Stornierung nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist grundsätzlich auf Wohlwollen des Unternehmens durchgeführt werden kann."
Mein Problem dabei ist, dass ich zurzeit im Ausland studiere, und diesen Betrag bei Groupon nicht in Gutscheinen umsetzen möchte.
Jetzt ist meine Frage: Hat Groupon damit recht? Ich habe für etwas bezahlt, das ich nicht genutzt/bekommen habe (eigenes Verschulden). Ich möchte mein Geld abzüglich einer Gebühr zurück. Habe ich eine Chance, das zu erreichen? Lohnt sich der Weg zum Anwalt? Sollte ich selbst einen Mahnbescheid erstellen?
Vielen Dank und mit freundlichem Gruß
1 Antwort
Das mit der Widerrufsfrist stimmt leider, dass kannst Du aber auch ohne Anwalt bei der Verbraucherzentrale erfragen. Ich würde an Deiner Stelle jetzt probieren, die Gültigkeitsfrist des Guthabens zu verlängern. Ein Jahr ist schon sehr kurz, gerade weil man bei Groupon auch normalerweise nicht so viel Geld ausgibt :)
Viel Erfolg
Hallo,
danke für den Tipp.
der Gang zur Verbraucherzentrale war seine 15€ wert.
Fazit
wird sich bei der Summe kein Anwalt finden
wenn doch, würde man vor Gericht wahrscheinlich recht bekommen, aber auch nur einen Teil der Summe (abzüglich erwarteter Gewinne Groupons) zugesprochen bekommen
- so weit kommt es aber gar nicht, da nach Einschalten des Anwalts wahrscheinlich ein außergerichtlicher Vergleich statt findet, bei dem man dann aber seinen eigenen Anwalt bezahlt hat
Also Groupon selbst Vergleich anbieten oder abhaken, neuen Gutschein kaufen und auf ebay weiter verkaufen.
Grüße