Wie sieht es aus in Deutschland mit Nachteilausgleich?
Guten Abend,
in Bayern wird nur bei einer diagnostizierten Lese- Rechtschreibschwäche (LRS/Legasthenie) Nachteilausgleich gewährt, d. h. Zeitverlängerung. Alle anderen Leistungseinschränkungen, wie Dyskalkulie, haben keinen Rechtsanspruch auf Zeitverlängerung, auch wenn man ein Attest vom Arzt vorweist worin auf Zeitverlängerung hingewiesen wird. Oft regelt die Schule das intern, aber es gibt keine Pflicht.
Meine Frage ist nun: Wie werden die Zugangsvoraussetzungen in anderen Ländern, wie NRW oder Baden-Württemberg, gehandhabt? Ist es in allen Ländern mehr oder weniger gleich?
Gibt es vielleicht sogar ein (oder mehrere) Land/Länder in dem alle attestierten Schülerinnen/Schüler Nachteilsausgleich gewährt werden muss?
Ich habe zwar schon einen Bericht der Kultusministerkonferenz dazu gefunden, aber dieser ist über hundert Seiten lang. http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2013/2013_11_07-Umsetzungsbericht_Foerderstrategie.pdf
Ich hoffe nun jemand hat ein kürzeres Dokument.
Vielen Dank für Eure Antworten.
3 Antworten
Also hier in Niedersachsen ist es, soweit ich weiß, die Regel, in der Grundschule bis zur 10. Klasse einen Nachteilsausgleich zu gewähren, wenn man entsprechende Nachweise z.B. von einem Therapeuten, der den Test durchgeführt hat, beilegen kann. Dann bekommt man meist auch mehr Zeit, oder sogar andere Aufgaben (evtl. leichter) und eine andere Benotung, das kann aber jede Schule für sich entscheiden.
In der Oberstufe sieht das Ganze wieder anders aus, ich habe eine bescheinigte Dyskalkulie, die die Schule aber nicht annehmen will, mit der Begründung, dies gilt nur für die Regelschule und dort müssten die Probleme behoben worden sein (als wenn man eine Dyskalkulie einfach so mit Nachhilfe behandeln kann). Mein Mathelehrer meinte sogar, ich hätte im Gymnasium dann nichts verloren ^^
Manche Gymnasien bieten zwar noch einen Nachteilsausgleich an, aber eben eher selten.
Ich weiß auch nicht, ob das gesetzlich geregelt ist, aber viele Eltern klagen auch dagegen mit Erfolg. Bei uns wird auf jeden Fall bei Legasthenie ein Nachteilsausgleich gewährt. Bei ADHS kenne ich das nicht. Und bei Dyskalkulie ist man eher noch am streiten, ob das auch so streng gesehen werden soll wie bei den Legasthenikern.
In NRW wird ein Nachteilsausgleich bei LRS /Dyskalkullie gewährt, wenn eine klare Diagnose vorliegt UND wenn die Schule das ebenso sieht. Wie der Nachteilsausgleich aussieht, entscheidet dann die jeweilige Schule.
Hallo, in Sachsen- Anhalt wird bei Dyskalkulie auch der Nachteilsausgleich gewährt. Dies ist aber immer eine Entscheidung der Schule, sprich, wenn die Klassenkonferenz ihr Veto ausgesprochen hätte, würde nichts gewährt werden. Ab Klasse 9 wird generell kein Nachteilsausgleich gewährt.