Wie sieht die Gesetzeslage aus wenn versprechen nicht gehalten werden?

13 Antworten

Gab es einen Vertrag, der auch eine juristische Gültigkeit hat?^^

Dir wurden Schenkungen versprochen? - Die muss man einhalten.

Das Problem ist, dass du Beweise/Zeugen brauchst, wenn du diese Versprechungen einklagen willst.

DerCAM  17.05.2014, 01:08

Beweise und Zeugen fuer das Versprechen reichen nicht aus, es muss schon ein notarieller Schenkungsvertrag geschlossen worden sein (BGB 518).

wenn man kein deutsch kann erst recht net...

Rechtlich kannst du nur Ansprueche aus dem Versprechen geltend machen, wenn ein notarieller Schenkungsvertrag geschlossen wurde. Schenkungsvertraege werden nur durch notarielle Beurkundung oder durch die Erfuellung wirksam, sonst nicht.

Schenkungsversprechen bedürfen gemäß § 518 Abs. 1 S. 1 BGB für die Gültigkeit des Vertrages eine notarielle Beurkundung. Diese liegt hier vermutlich nicht vor, so dass du keinen Anspruch besitzt.