Hundehaltung wurde pauschal abgelehnt. Was nun?
Hallo. Ich bzw wir haben ein Problem. Wir sind eine 6 köpfige Familie mit 4 Kindern. Alle schon ein bisschen grösser. Nun möchten wir gerne alle einen Familienhund haben. Mein Mann und ich haben auch Hundeerfahrung. Wir leben am Berliner Stadtrand in einer Mietswohnung in einem Haus mit 10 Einheiten. Nun haben wir die Wohnungsbaugesellschaft angeschrieben zwecks einer Genehmigung zur Hundehaltung. Soll ja von Dauer sein, daher der offizielle Weg. Diese wurde zu unserer Überraschung aber abgelehnt mit der Begründung dass es im Viertel häufiger zu Beschwerden kam zwecks Hundekot in Grünanlagen und Gebell. Andere Mieter hätten wohl trotz Versprechen sich nicht daran gehalten den Kot einzusammeln. Daher wurde Abgelehnt.
Ich dachte immer, Vermieter müssten im Einzelfall prüfen und dürfen nur mit guten Gründen ablehnen. Wir wollen ja weder einen großen Hund noch einen Kampfhund.
Ausserdem haben auch ander Mieter in diesem Haus und auch im Nachbarshaus Hunde. Ob diese angemeldet und genehmigt sind weiss ich nicht. Aber was ist mit Gleichstellung. Verstehe auch vieles im Internet so, als ob es mein Recht wäre einen Hund zu halten sofern nicht wirklich was dagegen spricht.
Also darf so pauschal abgelehnt werden?
Danke im Voraus
12 Antworten
Also darf so pauschal abgelehnt werden?
Die Hundehaltung wurde eben nicht pauschal abgelehnt, sondern mit einer nachvollziehbaren Begründung.
Wir wollen ja weder einen großen Hund noch einen Kampfhund.
Was hat das damit zu tun? Kleine Hunde kacken und bellen auch!
Ausserdem haben auch ander Mieter in diesem Haus und auch im Nachbarshaus Hunde.
Und? Der Vermieter ist nicht verpflichtet alle Mieter gleich zu behandeln. Und wenn er 100 Hunde erlaubt, den 101sten kann er ablehnen.
Du kannst nun auf Zustimmung klagen. Ob das aber förderlich für das Mietverhältnis ist, wage ich zu bezweifeln.
Wenn sie grundlos wäre. Die Ablehnung ist aber nicht grundlos, sondern nachvollziehbar.
@stupidGirl-ich gebe Dir da völlig recht. Man stelle sich vor,Du wohnst in einem 10-Parteinenhaus und es würden dort 10 Hunde wohnen.....Welch ein Karwall und bei Begegnugen im Treppenhaus evtl. noch Zankerei. Ich liebe Hunde,Bin selbst ein Frauchen,aber in so einem Haus würd auch ich nicht wohen wollen...
Der Vermieter darf die Tierhaltung nicht einfach so pauschal verbieten. Vgl.
Der Vermieter kann Hundehaltung ablehnen wenn sich andere Mieter in der Vergangenheit nicht korrekt verhalten haben. Frage auch, ob es fair gegenüber einem Hund ist, ihn in einer Mietwohnung in der Stadt zu halten. Je nach Rasse und Alter, sowie Größe der Wohnung nicht unbedingt.
Ich dachte immer, Vermieter müssten im Einzelfall prüfen und dürfen nur mit guten Gründen ablehnen. Wir wollen ja weder einen großen Hund noch einen Kampfhund.Also darf so pauschal abgelehnt werden?
Er hat ja eine Begründung angegeben, auch wen die pauschal klingt ist sie nachvollziebar.
Du könntest versuchen vor Gericht zu gehen und dort wirst Du entweder Recht bekommen oder auch nicht.
Ausserdem haben auch ander Mieter in diesem Haus und auch im Nachbarshaus Hunde. Ob diese angemeldet und genehmigt sind weiss ich nicht. Aber was ist mit Gleichstellung.
Gerade wenn es schon mehrere Hunde gibt ist das erst recht ein Grund dafür um weitere Hundehaltung zu untersagen. Nur weil Andere einen Hund haben bedeuetet das nicht, dass Ihr auch einen Hund halten dürft.
MfG
Johnny
Wenn andere Mieter Hunde haben,heisst das noch lange nicht,das es für jeden gilt. Der Vermieter muss die Hundehaltung natürlich auch eindämmen,sonst würde es ja in Hudegebell sondergleichen ausarten.Da bist Du leider im Nachteil. Oder sucht Euch eine andere Wohnung.
Wer sagt eigentlich daß Hunde permanent bellen ?
Ob die grundlose Ablehnung des Hundes förderlich für das Mietverhältnis ist, wage ich zu bezweifeln.