Wie setzt sich die Sozialversicherungspauschale von 21 % beim Arbeitslosengeld zusammen?
Guten Tag, seit kurzem bin ich ALG 1-Bezieher. Beim Leistungsentgelt werden 21 % als Sozialversicherungspauschale abgezogen. Meine Fragen konkret: Wo ist die Rechtsgrundlage? Wie setzt sich die Pauschale zusammen? Ist in der Pauschale auch Kirchensteuer enthalten?
Vielen Dank
2 Antworten
Hallo Faltihn, vom Arbeitslosengeld I sind eben nach dem SGB III Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, die Pauschale von 21 % setzt sich aus den Arbeitnehmeranteilen zur Renten-, Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherung. Kirchensteuer ist nicht dabei.
Kirchensteuer ist enthalten !
Wie sich die Abgaben zusammen setzten,müsste normalerweise auf der Rückseite des Bescheides stehen,den du bekommen hast.
Nein, leider nicht. Dort ist nur aufgeführt, dass das Bemessungsentgelt vom Arbeitsentgelt berechnet wird. Dann kommt der Abzug in Euro für die Sozialversicherungspauschale in Höhe von 21 %. Auch im sonstigen Text (Kleingedruckten) kein Hinweis auf die Zusammensetzung der Pauschale. Habe heute bei der Agentur nachgefragt. Zunächst konnte mir niemand Auskunft über die Zusammensetzung geben. Schließlich haben wir gemeinsam herausgefunden, dass vermutlich die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung und die Rentenversicherung in der Pauschale enthalten sind. Allerdings die genauen Anteil und/oder wie das berechnet wird, konnte mir niemand erläutern.
Dann hat sich das seit der guten alten DM geändert,denn da hatte ich das letzte mal ALG -1 und da wurden Kirchensteuer abgezogen obwohl ich nicht Mitglied war und bin,dazu waren dann alle Abzüge auf der Rückseite aufgeführt !
Zur Kirchensteuer: http://www.kirchensteuerinfo.de/kirchensteuer-in-der-arbeitslosigkeit-2112
Kirchensteuer ist also NICHT enthalten.