Wie schreibe ich Leasing ab?

3 Antworten

Beim Leasing ist entscheiden, wer den VG in seiner Bilnaz aufzuführen hat und wer ihn somit auch abschreiben darf/muss. Meines Wissens ist der Abschreibungsbetrag sowie Du ihn ausrechnest richitg.

Leasingraten sind normalerweise so kalkuliert, dass nach Ablauf des Leasingzeitraumes noch ein Restbetrag zu zahlen ist, wenn der Leasinggegenstand endgültig in das Eigentum des Leasingnehmers übergehen soll. Bis dahin werden die Leasingraten wirtschaftlich und steuerlich wie Mietzahlungen behandelt, und Mietzahlungen sind sofort als Betriebsausgaben abziehbar. Wenn aber mit der vereinbarten Schlusszahlung das Eigentum des Gegenstandes auf den Leasingnehmer übergeht, liegen in Höhe der Schlusszahlung Anschaffungskosten für einen gebrauchten Gegenstand vor. Diese Anschaffungskosten sind dann auf die Restnutzungsdauer zu verteilen.

Ein geleastes Auto wird nicht aktiviert (oder meinst du was anderes??)