Restwertleasing, was passiert nach der letzen Rate?
Was passiert wenn man die Monatlichen raten für die Nutzung des Autos gezahlt hat, wird das Fahrzeug dan zurückgenommen oder muss man den Restwert zahlen? Und passiert wenn das auto paar kratzer hat gebrauchsspuren eben, muss man dan strafe zahlen oder gibt es so eine toleranz, ich meine man kann ja kein auto zurück geben wie man es vor 5 jahren bekommen hat wenn es auf der straße 5 jahre lang steht :P
5 Antworten
Wenn es sich um einen Restwertvertrag mit Andienungsrecht handelt, wird die Leasinggesellschaft i.d.R. von diesem Andienungsrecht Gebrauch machen und dem Leasingnehmer das Objekt, in diesem Fall das Auto, zum im Leasingvertrag vereinbarten kalkulierten Restwert zum Kauf andienen, es muss dann also vom Leasingnehmer übernommen werden.
Ist im Leasingvertrag kein Andienungsrecht vorgesehen (was ggf. bei einer Herstellerleasinggesellschaft der Fall sein kann, freie, herstellerungebundene Leasinggesellschaften bieten fast nur Restwertverträge mit Andienungsrecht an) oder die Leasinggesellschaft macht ausnahmsweise nicht von ihrem Andienungsrecht Gebrauch, muss das Fahrzeug an die Leasinggesellschaft zurückgegeben werden.
Ein Gutachten wird in beiden Fällen i.d.R. nicht erstellt. Natürlich spielt der Zustand und die Laufleistung des Fahrzeugs bei Verwertung, also Verkauf durch die Leasinggesellschaft trotzdem eine Rolle, was die Höhe des Verkaufserlöses angeht.
Sollte der Verkaufserlös niedriger ausfallen als der Restwert, haftet der Leasingnehmer für die Differenz zum Restwert, er muss diese Differenz also an die Leasinggesellschaft zahlen. Dieser Fall kommt bei freien Leasinggesellschaften jedoch wirklich selten vor - auch wenn hier immer wieder von vielen das Gegenteil behauptet wird -, weil diese schon aus Eigenschutz im Falle eines vorzeitigen Ausfalls durch den Leasingnehmer (d.h., wenn dieser die Raten nicht mehr zahlen kann) lieber eine höhere Leasingrate und dafür einen niedrigeren Restwert kalkulieren, der im Zweifel unter dem vermutlichen Marktwert am Ende der Laufzeit liegen wird, damit im Falle eines vorzeitigen Ausfalls mehr "getilgt" wurde. Das hat meine langjährige Berufspraxis gezeigt. Zudem kann man beim Abschluss des Leasingvertrages auch als Leasingnehmer auf einem niedrigen Restwert bestehen (was im negativen Falle für den Fragesteller nun im Nachhinein natürlich nicht mehr möglich ist). Ist ein Mindererlös beim Verkauf zu erwarten, wird ggf. die Leasinggesellschaft in diesem Fall von sich aus vor Verkauf ein Gutachten erstellen lassen, um im Falle eines Rechtsstreits mit dem Leasingnehmer, wenn dieser die Differenz nicht zahlen will und der Leasinggesellschaft dann unterstellt, einen zu niedrigen Kaufpreis erzielt zu haben, ein Wertgutachten in Auftrag geben.
Viel häufiger kommt es also vor, dass der Restwert niedriger ist als der Verkaufserlös, den die Leasinggesellschaft bei Eigenverwertung erzielt, in diesem Fall bekommt der Leasingnehmer i.d.R. sogar 75 % der erzielten Mehrerlöses ausgezahlt.
Der Fall der Eigenverwertung durch die Leasinggesellschaft ist bei freien Gesellschaften und einem im Vertrag vorgesehenem Andienungsrecht jedoch auch kaum in der Praxis anzutreffen, weil die Leasinggesellschaften das Andienungsrecht eben gerade deshalb vereinbaren, weil sie sich nicht selbst um die Verwertung der verleasten Objekte kümmern wollen und häufig auch gar nicht können.
Die verschiedenen Leasingvertragsarten und Unterschiede bei Laufzeitende werden hier
https://tefisltd.de/die-verschiedenen-leasingvertragsarten-teil-1/
und hier
https://tefisltd.de/die-verschiedenen-leasingvertragsarten-teil-2/
recht anschaulich erklärt.
Und hier werden die jeweiligen Vor- und Nachteile eines Kilometerleasingvertrages und eines Restwertvertrages mit Andienungsrecht beim Autoleasing erörtert:
https://tefisltd.de/kfz-leasing-vor-und-nachteile-restwert-und-kilometervertrag/
,
Es gibt im Prinzip zwei Möglichkeiten:
a) du übernimmst das Auto zum kalkulierten Restwert, egal wieviel es tatsächlich wert ist.
b) du gibst das Auto zurück und es wird der aktuelle Zeitwert ermittelt, der garantiert viel niedriger als der kalkulierte Restwert ist, denn nur durch diesen Rechentrick sind günstige Monatsraten möglich. Die Differenz zwischen kalkuliertem Restwert und tatsächlichem Marktwert musst du dann auf den Tisch des Hauses legen und diese Schlussrate kann erfahrungsgemäß einige Tausend Euronen betragen.
Genau deshalb wird immer wieder von Privatleasing abgeraten, weil es in der Summe die teuerste aller Möglichkeiten ist, ein Auto zu finanzieren, auch wenn es zu Beginn sehr attraktiv erscheint. Das dicke Ende kommt erst am Schluss.
Für Kilometerleasing trifft das m. E. so nicht zu. (war hier zugegeben auch nicht die Frage)
Salue
Die Idee des reinen Leasing ist eine "Langzeitmiete". Das Mietobjekt wird nach der vereinbarten Mietdauer definitiv zurückgegeben. Was über die normalen Gebrauchsspuren hinausgeht wie Kratzer, verschliessendes Interieur etc. muss vorher auf eigene Kosten repariert werden.
Wird ein Restwert vereinbart, handelt es sich z.B. nach Schweizer Auffassung um einen verschleierten Ratenkauf und wird auch so gesetzlich aufgefasst.
In diesem Fall ist die Idee, dass Du den vereinbarten Restwert zahlst und den Wagen behalten kannst. Der Zustand ist dann Dein Problem, denn der Restwert wurde ja im Voraus vertraglich festgelegt.
Vielfach ist dieser zu hoch kalkuliert weil so die Raten attraktiver gestaltet werden können.
Leasing ist die teuerste Art für Privatpersonen Auto zu fahren.
Tellensohn
Leasing ist die teuerste Art für Privatpersonen Auto zu fahren...
Dieser obligatorische Satz ist bei den heutigen Zinssätzen nicht mehr gültig :-((
Die meisten Leasinggeber verlangen nicht mal mehr eine Sonderzahlung zu Beginn der Leasingzeit... ;-))
Steht alles im Vertrag, bzw. ist abhängig davon, was man vereinbart
Koimmt auf deinen Leasingvertrag an...
https://www.t-online.de/auto/technik/id_46249502/welche-leasing-arten-gibt-es-.html