Befristeter Vertrag und Schwanger

4 Antworten

Der befristete Arbeitsvertrag ist ausgelaufen - die Schwangerschaft schützt nicht davor.

Bis Ende der Befristung muß der ArbG das Gehalt weiterzahlen; er erhält es von der Krankenkasse (U2-Verfahren) wieder (da hast du aber nichts mit zu tun).

Nun bist Du arbeitslos:

Bescheinigt der Arzt einer arbeitslosen Schwangeren, dass sie keinerlei Erwerbstätigkeit von mindestens 15 Stunden pro Woche ausüben darf, dann hat sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da sie keine Beschäftigung unter den üblichen Bedienungen des Arbeitsmarktes ausüben kann. In diesem Fall muss die Schwangere als arbeitsunfähig gelten und hat Anspruch auf Krankengeld von ihrer Krankenkasse.

> Erlaubt hingegen das ärztliche Beschäftigungsverbot der arbeitslosen Schwangeren noch bestimmte leichte Tätigkeiten in einem Zeitumfang von mindestens 15 Stunden in der Woche, dann hat sie – so das Bundessozialgericht – Anspruch auf Arbeitslosengeld, soweit die übrigen Anspruchsvoraussetzungen dafür erfüllt sind. 

Wichtig für arbeitslose werdende Mütter ist deshalb, dass ihr Arzt im Falle eines Beschäftigungsverbots konkret festlegt, ob es sich um ein umfassendes Verbot handelt oder bestimmte Tätigkeiten in einem gewissen Umfang für die Schwangere noch möglich sind. 

Bundessozialgericht B11AL26/10R vom 22.02.2012 und B11AL7/11R vom 30.11.2011.

Bei Bezug von Krankengeld bist Du beitragsfrei weiter krankenversichert.

Du solltest unverzüglich Kontakt mit der Krankenkasse aufnehmen.

Die Antwort steht in den §§ 9 und 11 des Mutterschutzgesetzes: Der Vertrag läuft bis zum vereinbarten Beendigungstermin weiter, und das Arbeitsentgelt ist weiter zu zahlen.

Dein Vertrag ist doch ganz regulär ausgelaufen.. wende Dich an Deinen Sachbearbeiter des Arbeitsamt, evtl. kannst Du ja in andere Arbeit ohne Gesundheitsgefährdung vermittelt werden.. viel Glück

Wie du geschrieben hast, ging dein Vertrag bis zum 31.3.2015. Dann ist der ausgelaufen! Du solltest dich jetzt so schnell wie möglich beim Arbeitsamt melden! So wie ich das sehe bis du seit dem 1.4.2015 nicht mehr krankenversichert!

Ach so, dein Lohn: der wird dir ganz normal bezahlt. Wenn du z.B. am 10. des Folgemonats dein Geld bekommst, bekommst du dein Geld für März ganz normal am 10.4. Es sei denn die Firma rechnet deinen Lohn eher ab, weil du ja das Verbot hast. Das ist aber eher selten.