Wie rechnet man Nebenkosten richtig ab bei unterjährigen Zahlungen?

6 Antworten

Du kannst immer nur die Betriebskosten aus dem Vorjahr anrechnen. Angenommen, die Mieter sind im August 2009 eingezogen. Dann kannst Du dieses Jahr nur die Betriebskosten von August 2009 bis Dezember 2009 berechnen. Alle weiteren Monate aus 2010 kannst Du erst in 2011 berechnen, wenn das Jahr 2010 zuende ist. Es gibt aber keine festen Zeiten wann Du die Betriebskosten abrechnest. Du kannst auch schon im Januar 2011 die Betriebskosten für 2010 abrechnen. Allerdings muss bis spätestens Dezember 2011 die Betriebskostenabrechnung für 2010 den Mietern zugestellt sein, sonst kann der Mieter die Zahlung verweigern.

Joogibaer 
Fragesteller
 01.11.2010, 09:35

Das ist alles soweit klar, das anteilige Berechnen macht ja eh die Software. Die Frage die sich für mich nur ergibt ist, ich habe ja eine Rechnung von dem Energieversorger bekommen, die leider keinen glatten Abrechnungszeitraum hat, daher das Problem, ich muss ja eine Grundlage haben, eine Summe, die ich auf die Mietparteien anteilig umlegen kann, da diese Rechnung aber halt noch anteilig etwas vom Jahr zuvor enthält weiss ich nicht welchen Teil der Summe ich ansetzen kann.

Jaskan  01.11.2010, 09:59
@Joogibaer

Die Summe vom Energieversorger bezieht sich doch bestimmt auf 12 Monate. Dann teil die Summe doch einfach durch 12 so das Du eine Monatssumme hast und stellst diese dann den jeweiligen Mietern anteilig in Rechnung.

guterwolf  01.11.2010, 10:38
@Jaskan

das muss sowie so gemacht werden, nennt sich Nutzungszeitraum.

Scaver  24.04.2016, 22:06
@Joogibaer

Natürlich hast Du einen Zeitraum. Auf der Abrechnung steht immer der Abrechnungszeitpunkt. In der Rechnung davor auch. Die Abrechnung erfolgt immer für den Zeitraum zwischen den beiden Zeitpunkten. Sprich Rechnung 2008 wurde mit Stichtag zum 15. April 2008 erstellt und die Abrechnung 2009 zum 20. April 2009, dann hast Du deine Zeitraum!

Immer die Jahresrechnung nehmen. Die neuen Mieter würden theoretisch nur dann benachteiligt, wenn vor ihrem Einzug einmalig besonders viel verbraucht worden wäre.

der mieter bezahlt ab dann strom und wasser, wo er eingezogen ist. der rest muss vom vermieter getragen werden... das ganze wird dann halt auf jahresanfang gerechnet - oktober...

lg googleme

Joogibaer 
Fragesteller
 01.11.2010, 09:36

das ist ja klar, beantwortet nur die Frage nicht.

guterwolf  01.11.2010, 10:40
@Joogibaer

der "Rest" wird nicht vom Vermieter getragen, es sei denn die Wohnung stand leer, dann trägt der Vermieter die Grundkosten für den Leerstand, denn Verbrauch fällt ja keiner an. Bei Auszug eines Mieters werden Strom und Wasser abgelesen und bei Einzug wird das berücksichtigt.

Hallo, eine Frage, einige Antworten...aber keine Hilfe..lol Hier nun die hilfreiche Antwort ;-) Auf Deiner Abrechnung von z. B. Metrona oder Brunata ist auf Seite 2 (ich glaub mittig rechts) eine Aufschlüsselung der Monate, denn im Dezember ist der Verbrauch ja höher als im Juni. Mit diesen Zahlen kannst Du Dir eine Tabelle erstellen und unterjährig richtig die Kosten für einen Zeitraum erstellen. Bei Fragen einfach melden.

Joogibaer 
Fragesteller
 01.11.2010, 18:44

leider ist deine Antwort auch nicht hilfreich, da ich weder Brunata noch eine andere Abrechnungsfirma habe( Lohnt bei Strom und Wasser nicht) gibt es diese Aufstellung auch nicht :(

du nimmst immer die Jahresrechnungen, egal ob die vom 1.5.09 - 30.4.10 oder ähnlich geht. Diesen Betrag nimmst du für das Abrechnungsjahr 09, die folgende für 2010.

Man kann nicht für jeden Mieter genau abrechnen, das ist auch vom Gesetzgeber her erlaubt und gängige Praxis.

Wasser und Strom wird ja normalerweise über Zählerstände abgerechnet, so dass lediglich die Grundkosten anfallen.

Joogibaer 
Fragesteller
 01.11.2010, 13:43

Das klingt doch schon mal gut. Hast du rein zu fällig auch einen rechtlichen Anhaltspunkt für mich, wo das genau steht, Mieter können ja manchmal sehr Diskussionsfreudig sein.

Vielen Dank schon mal so weit dafür