Bekomme ich nach dem Hauskauf vom neuen Anbieter (Stadtwerke) auch eine Nebenkostenabrechnung?

4 Antworten

Hallo,

üblicherwiese werden die Zähler des Verkäufers gemeinsam abgelesen, unterschrieben und dem Versorger mitgeteilt. Zähler der Mieter sind außen vor.

jackoooo 
Fragesteller
 26.11.2015, 07:29

Okay, und wenn Besitzübergang am 02.12.15 zB wäre, und ich bei den stadtwerken dann ein Vertrag abschließe, kann ich dann eine Abrechnung zum Ende Dezember verlangen?

DerGeodaet  26.11.2015, 07:36
@jackoooo

Einen Vertrag muss man nur abschließen, wenn man etwas  besonderes vereinbaren will. Als Normalabnehmer ist das nicht zwingend erforderlich. Wann die Abrechnung erfolgt bestimmt der Anbieter. In der Regel irgendwann im Jahr.

Hallo,an deiner Frage macht micht etwas Stutzig,wieso Gas und Energie.Wasser ist in Ordnung wenn jeder Mieter Warm/Kaltwasserzähler hat.Aber Strom ist doch Mietersache,genau so Gas.Da kann doch jeder Mieter sich seinen Anbieter selbst aussuchen.

jackoooo 
Fragesteller
 25.11.2015, 19:01

Hast recht! Aber nur bei Strom ist es Mietersache.

Aber es gibt noch den Allgemeinstrom ;-) der geht auf alle Mieter über Nebenkosten

123phil  25.11.2015, 19:35
@jackoooo

Ja,das ist Richtig.Das kommt je nun drauf an was der ehemalige Besitzer angewand hat,welchen Verteiler.Hat er den Hausstrom nach Personen genommen,Nach Wohnfläche kann ich mir nicht vorstellen.Ihr habt doch bestimmt einen Übergabetermin.Und da wird alles abgelesen..Wenn es natürlich mitten im Jahr ist musst du selber Ablesen,den Stand den neuen Anbieter durch geben.Der Vorbesitzer bezahlt den Verbrauch bis zum Übergabetermin und du dann Anschließend den Verbrauch.Normalerweise kommen keine Kosten bis zum Übergabetemin auf dich zu.erst dann.Das sind ja alle Nebenkosten die dann auf das Jahr aufgeteilt werden müssen

.... NEIN, denn für NK sind die nicht zuständig. ... hier bei uns ist dies Alltag und somit: nicht zu den SW, denn die erstellen keine Zwischenabrechnung für einen Monat. Die erfassen lediglich die Zählerwerte und in 2016 kommt dann irgendwann der Rechenschieber zum Tragen.

Beachte: Mit den >Mietern hat der ET abzurechnen, der am letzten Tag der Periode im Grundbuch steht, so auch die Gerichte hier bei uns. Es gelten zudem die Vereinbarungen aus dem Mietvertrag meist unverändert fort. Viel Glück.

Sie erhalten keine neuen Rechnungen. Lesen Sie die Zählerstände zum Tag des Besitzübergangs gemeinsam mit dem Verkäufere ab und rechnen Sie den Verbrauch, wie auf die übrigen Kosten für Grundbesitzabgaben, Grundsteuer "B", versicherung etc. in der Weise unteinander ab, wie Sie dies in Ihrem Kaufvertag auch vereinbart haben. Einfach mal durchlesen, was Sie da so alles beim Notar unterschrieben haben!